Zu den Anträgen - anhand eines willkürlichen 
Beispiels:
- Jeder kann einen Antrag einreichen. Deshalb kann die sprachliche Qualität recht unterschiedlich sein. Anderseits ist die Antragssprache eine sehr spezielle: Wortwahl, Satzbau, etc. Die Regeln sind nicht aufgeschrieben.
 
- Es scheint kaum fachliche Qualitätskontrolle beim Eingang zu geben,  namentlich zu welcher Beschlusslage oder zu welchem Thema sich ein Antrag  findet, z.B. wissenschaftliches Peer-System (z.B. durch Statement der Fachausschüsse)
 
- Die Nummerierung der verschiedenen Anträge richtet sich  folgerichtig nicht nach dem  Thema oder Inhalt ("Aktenpläne")
- Anträge enthalten zwangsweise den Satz  "Die Versammlung möge beschließen:"
- Anträge enthalten (meist?)  den Hinweis für welche Veranstaltung sie vorgesehen sind, was  gundsätzlich verhindert sie sofort zu anderen Gelegenheiten  wiederzuverwenden.
- Anträge gehen vom Antragsteller an die  Geschäftsstelle der Gliederung / den Vorsitzenden - 
- Auf den Anträgen muss unbedingt ein  Antragsteller genannt werden: selbst, wenn es sich um eine nicht näher  definierbare Gruppe handelt 
 ("Wem ist denn dieser Unsinn eingefallen?!?")
 
- Anträge enthalten keine Definitionen, was unter den verwendeten  Begriffen verstanden wird (Glossar)
- Anträge enthalten meist  keinerlei Abgrenzung, was nicht mehr zum Thema gehören soll.
- Anträge  sind meist nicht geeignet, als Grundlage von Gesetzen etc verwendet zu  werden.
 
- Abgelehnte Anträge werden  anscheinend nicht dokumentiert.  Pressemitteilungen zum Thema werden  nicht angezeigt. Beschlüsse des  Bundesvorstandes oder  Bundesfachausschüssen o.ä. werden anscheinend  nicht dokumentiert. 
 Wenn ein Beschluß einen anderen, früheren Beschluß aufhebt, wie sind die  miteinander verknüpft? Hypertext-Links zwischen den Dokumenten sind dem  Autor noch nicht begegnet.
- Links auf nachfolgende  Pressemitteilungen sind nicht hinterlegt.
- Verknüpfungen mit  parteieigenen Arbeitskreisen und Fachausschüssen sind nicht hinterlegt.
- Die eingebaute Suchfunktion der Website hilft leider nicht weiter.
- Im  Antragstext (!) sind grundsätzlich keinerlei Bilder, Graphiken o.ä.  zulässig, die das  Thema auf den Punkt bringen. Komplexeste Themen MÜSSEN in Prosa  erläutert werden. 
- Für jegliche Vorschläge oder Ideen sind  praktische (Rechen-)Beispiele eigentlich nicht zulässig.
- Konkrete  Möglichkeiten zur jeglicher Erfolgskontrolle, wie z.B. "TERMINE" oder  feste Geldangaben müssen aus Anträgen entfernt werden, damit sie  unverbindlich und beliebig bleiben und völlig neu verhandelt werden  können ("Was wollt ihr - einen Euro haben DOCH eingespart!?")
- Eine  Verknüpfung mit Protokollen von (Unter-)Gliederungen oder Ausschüssen wird nicht  vorgenommen. Die Protokolle werden grundsätzlich NIE veröffentlicht, die gehen auch niemand etwas an. 
- Grundsätzlich  erhalten alle Mitglieder / Delegierten nur  ausgedruckte Exemplare  ("Antragsbuch"). Elektr. 
- Anträge sind meist im PDF-Format
- ...
Anträge und Beschlüsse in einem Dokumentenmanagement-System (DMS):
- die Idee eines Dokumentenlebenszyklus ist unbekannt: Es gibt keine  eindeutige Nummer, die dem Dokument in seinem Lebenslauf zugeordnet  wird. 
- Anträge werden bei jeder Vorstellung neu nummeriert. 
- Ob oder wann  oder wo ein Antrag schon gestellt wurde, ist dem Antrag nicht zu  entnehmen.
- Es gibt kein Dokument, kein System, dem man den  aktuellen Stand jedes Dokumentes, der Bearbeiter, den Verbleib entnehmen  kann.
- Dementsprechend werden die Dokumente für das Internet manuell erstellt, in getrennten Systemen bereitgestellt.
- Eine Verschlagwortung wird (wenn überhaupt) nur manuell vorgenommen. Ein automatisches System dafür existiert wohl nicht.
- Es werden nur Text-Dokumente bearbeitet - Multimedia-Dokumente (Töne, Videos, etc) werden nicht bearbeitet.
 
- ... 
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