Mittwoch, 14. April 2010

Beschlußlage und deren Ordnung Teil 2v3

 Zu den Anträgen - anhand eines willkürlichen Beispiels:

  1. Jeder kann einen Antrag einreichen. Deshalb kann die sprachliche Qualität recht unterschiedlich sein. Anderseits ist die Antragssprache eine sehr spezielle: Wortwahl, Satzbau, etc. Die Regeln sind nicht aufgeschrieben.
  2. Es scheint kaum fachliche Qualitätskontrolle beim Eingang zu geben, namentlich zu welcher Beschlusslage oder zu welchem Thema sich ein Antrag findet, z.B. wissenschaftliches Peer-System (z.B. durch Statement der Fachausschüsse)
  3. Die Nummerierung der verschiedenen Anträge richtet sich folgerichtig nicht nach dem Thema oder Inhalt ("Aktenpläne")
  4. Anträge enthalten zwangsweise den Satz "Die Versammlung möge beschließen:"
  5. Anträge enthalten (meist?) den Hinweis für welche Veranstaltung sie vorgesehen sind, was gundsätzlich verhindert sie sofort zu anderen Gelegenheiten wiederzuverwenden.
  6. Anträge gehen vom Antragsteller an die Geschäftsstelle der Gliederung / den Vorsitzenden - 
  7. Auf den Anträgen muss unbedingt ein Antragsteller genannt werden: selbst, wenn es sich um eine nicht näher definierbare Gruppe handelt
    ("Wem ist denn dieser Unsinn eingefallen?!?")
  8. Anträge enthalten keine Definitionen, was unter den verwendeten Begriffen verstanden wird (Glossar)
  9. Anträge enthalten meist keinerlei Abgrenzung, was nicht mehr zum Thema gehören soll.
  10. Anträge sind meist nicht geeignet, als Grundlage von Gesetzen etc verwendet zu werden.
  11. Abgelehnte Anträge werden anscheinend nicht dokumentiert. Pressemitteilungen zum Thema werden nicht angezeigt. Beschlüsse des Bundesvorstandes oder Bundesfachausschüssen o.ä. werden anscheinend nicht dokumentiert.
    Wenn ein Beschluß einen anderen, früheren Beschluß aufhebt, wie sind die miteinander verknüpft? Hypertext-Links zwischen den Dokumenten sind dem Autor noch nicht begegnet. 
  12. Links auf nachfolgende Pressemitteilungen sind nicht hinterlegt.
  13. Verknüpfungen mit parteieigenen Arbeitskreisen und Fachausschüssen sind nicht hinterlegt.
  14. Die eingebaute Suchfunktion der Website hilft leider nicht weiter.
  15. Im Antragstext (!) sind grundsätzlich keinerlei Bilder, Graphiken o.ä.  zulässig, die das Thema auf den Punkt bringen. Komplexeste Themen MÜSSEN in Prosa erläutert werden. 
  16. Für jegliche Vorschläge oder Ideen sind praktische (Rechen-)Beispiele eigentlich nicht zulässig.
  17. Konkrete Möglichkeiten zur jeglicher Erfolgskontrolle, wie z.B. "TERMINE" oder feste Geldangaben müssen aus Anträgen entfernt werden, damit sie unverbindlich und beliebig bleiben und völlig neu verhandelt werden können ("Was wollt ihr - einen Euro haben DOCH eingespart!?")
  18. Eine Verknüpfung mit Protokollen von (Unter-)Gliederungen oder Ausschüssen wird nicht vorgenommen. Die Protokolle werden grundsätzlich NIE veröffentlicht, die gehen auch niemand etwas an.
  19. Grundsätzlich erhalten alle Mitglieder / Delegierten nur ausgedruckte Exemplare ("Antragsbuch"). Elektr. 
  20. Anträge sind meist im PDF-Format
  21. ...
Anträge und Beschlüsse in einem Dokumentenmanagement-System (DMS):
  1. die Idee eines Dokumentenlebenszyklus ist unbekannt: Es gibt keine eindeutige Nummer, die dem Dokument in seinem Lebenslauf zugeordnet wird. 
  2. Anträge werden bei jeder Vorstellung neu nummeriert. 
  3. Ob oder wann oder wo ein Antrag schon gestellt wurde, ist dem Antrag nicht zu entnehmen.
  4. Es gibt kein Dokument, kein System, dem man den aktuellen Stand jedes Dokumentes, der Bearbeiter, den Verbleib entnehmen kann.
  5. Dementsprechend werden die Dokumente für das Internet manuell erstellt, in getrennten Systemen bereitgestellt.
  6. Eine Verschlagwortung wird (wenn überhaupt) nur manuell vorgenommen. Ein automatisches System dafür existiert wohl nicht.
  7. Es werden nur Text-Dokumente bearbeitet - Multimedia-Dokumente (Töne, Videos, etc) werden nicht bearbeitet.
  8. ...

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