Sonntag, 18. April 2010

Verschwiegenheitspflicht und Staatsinteresse

Die CDU-MdB und Bundesministerin Schröder möchte als nächstes die frühere Verschwiegenheitspflicht bestimmter Berufsgruppen beerdigen, wie man der Presse entnehmen darf.

Verschwiegenheitsverpflichtung - was war das noch?


  • Wenn man zum Arzt geht, so kann man ihm alles sagen, der Arzt wird diese Gesundheitsdaten nicht Anderen (Arbeitgeber, Ehepartner, Eltern, Nachbarn, Zeitung, ...) weitererzählen. Dies ist und bleibt ein vertrauliches Gespräch zwischen Patient und Arzt, bis der Patient dem Arzt erlaubt darüber zu sprechen.
  • Geht man zum Priester beichten, so wird der Priester dieses Gespräch und dessen Inhalte niemals Anderen offenbaren - es gilt das Beichtgeheimnis, bis der Beichtende dem Priester zu sprechen erlaubt.
  • Was man seinem Steuerberater erzählt, gibt ihm die Möglichkeit die Steuerzahlungen optimal zu gestalten. Der Steuerberater (und seine Mitarbeiter) dürfen die dabei erwähnten Daten (Bankkonten, Guthaben) gegenüber keinem Anderen - namentlich der staatlichen Steuer - nicht erwähnen, OHNE einer vorherigen Zustimmung des Mandanten. 
  • Wer einer Zeitung im geheimen Informationen gibt, wird von der Zeitung als Quelle vertraulich behandelt und nicht erwähnt. Das ist das Pressegeheimnis.
  • Wer seinem Abgeordneten über etwas vertraulich informiert, kann sich auf die Verschwiegenheit des Abgeordneten verlassen.
  • Wenn man zu seiner Bank geht, so gibt die Bank keinem Auskunft über die Höhe der Guthaben oder der Schulden. Früher jedenfalls.

Der Staat hat ja bei einigen Gesetzen schon "vergessen", den Schutz der beruflichen bestimmter Berufsgruppen zu berücksichtigen. Abgehört werden darf und wird jeder und jede Berufgruppe. Beichten per Telefon ist nicht schlau.  Whistleblowing vom Arbeitsplatz aus auch nicht.

Natürlich ist das der staatlichen Strafverfolgung und ihrer politischen Vertretung in CSU, CDU und SPD nicht wirklich recht, dass in Deutschland jemand etwas mit einem Anderen besprechen kann, ohne das der Staat sich dahinein hängen kann, wenn der Staat es will.

Wieder werden die Schwächsten und Unschuldigsten der Gesellschaft für eine politische Rochade ins böse Spiel gebracht - die "ultimative" Bedrohung Nummer 1: "Kindermissbrauch, -pornographie" muss wieder herhalten, um ein seit Jahrhunderten bewährtes Prinzip auszuhebeln, nach der grundgesetzlichen Zensurfreiheit und dem freien Zugang zu (Internet-)nformationen steht diesmal die Verschwiegenheitspflicht am "Pranger".

Nebenbei erfährt der Staat, wer welche Kinder zu welchem Arzt bringt und wer nicht? Wozu muss der Staat das auch noch wissen? Wann kommt die Steuerung, welche Kinder zu welchem Arzt gegen MÜSSEN - Aus Kosten- und sonstigen Gründen - Tschüss, ehemals freier Arztwahl.

Natürlich müssen Kinder geschützt werden - idealerweise werden sie am besten von ihren Eltern geschützt (Eltern-Recht UND -Pflicht). Als nächstes könnte man vom familiären Umfeld ausgehen - so ein Kindlein hat ja normalerweise vier (4) Großeltern, vielleicht Onkel, Tanten, Cousins, Geschwister. Natürlich gilt das nicht immer. Immer weniger: Patchwork-Familien haben das wohl nicht - warum wohl? Wann ist "der Staat" dran, sich um die Kleinsten zu kümmen? Wieso als Erster? Wieso auf Kosten der bewährten Verschwiegenheitspflicht?

Wie auch immer werden die staatlichen Blicke tiefer und tiefer in das, was man früher mit Privatsphäre bezeichnete. Von der liberalen Justizministerin hat man auch dazu noch nichts gehört.

1 Kommentar:

  1. Da wird es dann vermutlich zumSchlagabtausch zwischen Schröder und Leutheusser-Schnarrenberger kommen.

    Gruß vom Mittelhessenblogger
    http://mittelhessenblog.de

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