Mittwoch, 14. April 2010

Beschlußlage und deren Ordnung Teil 3v3

Beobachtungen bei der Formulierung von Anträgen
  1. Beliebige Plattitüden sind in unbegrenzter Zahl möglich und sinnvoll - je unverbindlicher, desto besser können sich die Teilnehmer einbilden, ihre Bedürfnisse in dem Antrag wiederzuerkennen und zuzustimmen.
  2. Unklare Bezeichnung der Beteiligen ("wir wollen...") erlauben die Folgen und Verantwortung auf andere abzuschieben, falls der Erfolg tatsächlich mal ausbleiben sollte.
  3. Es gibt keine Längenbeschränkungen für einen Antrag. Auch wenn sich gewöhnliche Menschen nur 5-7 Dinge merken können, überschreiten Anträge auch mal mehrere Dutzend Seiten (Vergl. 132 Seiten im Boa-Koa-Vertrag)
  4. ...
Zur Einladung und dem "Antragsbuch":

  1. Ein vorheriger Versand von eingegangenen Anträgen erfolgt ebenfalls in Papierform, elektronischer Versand (ein Exemplar in jeder der ca. 200-300 ausgehenden E-Mails) ist aber auf dem Vormarsch. 
  2. Eine ausschließliche Verlinkung der Anträge / des Antragsbuches in der Einladungs-E-Mail an die Teilnehmer ist keinenfalls wünschenswert, weil der Großteil der maßgeblichen Empfänger ("Vorstand") sich meist elektronisch mobil informieren wollen, trotz der hervorragenden Internetverbindungen in den modernen und pünktlichen Verkehrsmittel aber aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht zugreifen möchten. (dass die Empfänger zu dusselig zum Download sind sie (und deren zuarbeitenden Sekretärinnen) aber natürlich nicht - dies behauptet bestenfalls der politische Wettbewerber!
  3. Gelegentlich werden die versandte Einladung, Wegbeschreibung, Anträge / Antragsbuch bereits im Vorfeld öffentlich ins Internet gestellt. Ankündigungen oder Hinweise auf diese Veröffentlichung sind unter der Würde und müssen daher entfallen.
  4. Antragsbücher müssen außen deutlich sichtbar markiert werden - "Zum LPT auch MITBRINGEN"
  5. Antragsbücher sind seitenweise von vorne bis hinten durchnummeriert - außer bei den eingebundenen Einladungen, Prospekten, Unterbringungshinweisen - Inhaltsverzeichnisse sind daher nicht notwendig / wünschenswert.

Wenn die jeweilige Gruppe ("Parteitagsdelegierte") eine Entscheidung, z.B. Annahme oder Ablehnung eines Antrages,  treffen muss, so sind nach Erfahrung des Autors ein paar Rahmendaten notwendig:
  • Der Anlass sollte genannt werden, falls er nicht offensichtlich ist (und nach ein paar Jahren ist nichts mehr offensichtlich), dabei eine Beschreibung der aktuellen Situation (wertneutral), gerne mit Verweisen auf vorherige Beschlüsse, Glossar, wichtige Unterlagen
  • Möglichst Ziele, deren Erreichung auch kontrollierbar sind
  • Genauer Antrag, sei es als Text, Tabelle, Graphik mit einer Handlungsaufforderung
  • Beschreibung der möglichen, angedachten Lösungen
    • 0. = "NULL-Option": Was voraussichtlich passiert, wenn KEINE Entscheidung getroffen wird, d.h. der Antrag abgelehnt oder kein Beschluß gefasst wird
    • 1. = "Empfehlung" des/der Antragsteller(s) mit allen Voraussetzungen, positiven und negativen Folgen, Vor- und Nachteilen und Rahmenbedingungen
    • 2. = "Schnellste" Lösung
    • 3. = "Billigste" Lösung
    • 4. = ...wasauchimmer
  • Wer / Wieviele haben zugestimmt
  • Wann wird kontrolliert, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden? 
  • Wem wird über die Zielerreichung wann / wie berichtet?
Zusammenfassend ist die liberale Beschlußlage "durchaus verbesserungswürdig". Um sich z.B. in den anstehenden Wahlkämpfen eine Orientierung über das politische Wollen zu bilden, sind die bisherigen Systeme schlicht nicht geeignet.

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