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Mittwoch, 14. April 2010

Beschlußlage und deren Ordnung Teil 3v3

Beobachtungen bei der Formulierung von Anträgen
  1. Beliebige Plattitüden sind in unbegrenzter Zahl möglich und sinnvoll - je unverbindlicher, desto besser können sich die Teilnehmer einbilden, ihre Bedürfnisse in dem Antrag wiederzuerkennen und zuzustimmen.
  2. Unklare Bezeichnung der Beteiligen ("wir wollen...") erlauben die Folgen und Verantwortung auf andere abzuschieben, falls der Erfolg tatsächlich mal ausbleiben sollte.
  3. Es gibt keine Längenbeschränkungen für einen Antrag. Auch wenn sich gewöhnliche Menschen nur 5-7 Dinge merken können, überschreiten Anträge auch mal mehrere Dutzend Seiten (Vergl. 132 Seiten im Boa-Koa-Vertrag)
  4. ...
Zur Einladung und dem "Antragsbuch":

  1. Ein vorheriger Versand von eingegangenen Anträgen erfolgt ebenfalls in Papierform, elektronischer Versand (ein Exemplar in jeder der ca. 200-300 ausgehenden E-Mails) ist aber auf dem Vormarsch. 
  2. Eine ausschließliche Verlinkung der Anträge / des Antragsbuches in der Einladungs-E-Mail an die Teilnehmer ist keinenfalls wünschenswert, weil der Großteil der maßgeblichen Empfänger ("Vorstand") sich meist elektronisch mobil informieren wollen, trotz der hervorragenden Internetverbindungen in den modernen und pünktlichen Verkehrsmittel aber aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nicht zugreifen möchten. (dass die Empfänger zu dusselig zum Download sind sie (und deren zuarbeitenden Sekretärinnen) aber natürlich nicht - dies behauptet bestenfalls der politische Wettbewerber!
  3. Gelegentlich werden die versandte Einladung, Wegbeschreibung, Anträge / Antragsbuch bereits im Vorfeld öffentlich ins Internet gestellt. Ankündigungen oder Hinweise auf diese Veröffentlichung sind unter der Würde und müssen daher entfallen.
  4. Antragsbücher müssen außen deutlich sichtbar markiert werden - "Zum LPT auch MITBRINGEN"
  5. Antragsbücher sind seitenweise von vorne bis hinten durchnummeriert - außer bei den eingebundenen Einladungen, Prospekten, Unterbringungshinweisen - Inhaltsverzeichnisse sind daher nicht notwendig / wünschenswert.

Wenn die jeweilige Gruppe ("Parteitagsdelegierte") eine Entscheidung, z.B. Annahme oder Ablehnung eines Antrages,  treffen muss, so sind nach Erfahrung des Autors ein paar Rahmendaten notwendig:
  • Der Anlass sollte genannt werden, falls er nicht offensichtlich ist (und nach ein paar Jahren ist nichts mehr offensichtlich), dabei eine Beschreibung der aktuellen Situation (wertneutral), gerne mit Verweisen auf vorherige Beschlüsse, Glossar, wichtige Unterlagen
  • Möglichst Ziele, deren Erreichung auch kontrollierbar sind
  • Genauer Antrag, sei es als Text, Tabelle, Graphik mit einer Handlungsaufforderung
  • Beschreibung der möglichen, angedachten Lösungen
    • 0. = "NULL-Option": Was voraussichtlich passiert, wenn KEINE Entscheidung getroffen wird, d.h. der Antrag abgelehnt oder kein Beschluß gefasst wird
    • 1. = "Empfehlung" des/der Antragsteller(s) mit allen Voraussetzungen, positiven und negativen Folgen, Vor- und Nachteilen und Rahmenbedingungen
    • 2. = "Schnellste" Lösung
    • 3. = "Billigste" Lösung
    • 4. = ...wasauchimmer
  • Wer / Wieviele haben zugestimmt
  • Wann wird kontrolliert, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden? 
  • Wem wird über die Zielerreichung wann / wie berichtet?
Zusammenfassend ist die liberale Beschlußlage "durchaus verbesserungswürdig". Um sich z.B. in den anstehenden Wahlkämpfen eine Orientierung über das politische Wollen zu bilden, sind die bisherigen Systeme schlicht nicht geeignet.

Beschlußlage und deren Ordnung Teil 2v3

 Zu den Anträgen - anhand eines willkürlichen Beispiels:

  1. Jeder kann einen Antrag einreichen. Deshalb kann die sprachliche Qualität recht unterschiedlich sein. Anderseits ist die Antragssprache eine sehr spezielle: Wortwahl, Satzbau, etc. Die Regeln sind nicht aufgeschrieben.
  2. Es scheint kaum fachliche Qualitätskontrolle beim Eingang zu geben, namentlich zu welcher Beschlusslage oder zu welchem Thema sich ein Antrag findet, z.B. wissenschaftliches Peer-System (z.B. durch Statement der Fachausschüsse)
  3. Die Nummerierung der verschiedenen Anträge richtet sich folgerichtig nicht nach dem Thema oder Inhalt ("Aktenpläne")
  4. Anträge enthalten zwangsweise den Satz "Die Versammlung möge beschließen:"
  5. Anträge enthalten (meist?) den Hinweis für welche Veranstaltung sie vorgesehen sind, was gundsätzlich verhindert sie sofort zu anderen Gelegenheiten wiederzuverwenden.
  6. Anträge gehen vom Antragsteller an die Geschäftsstelle der Gliederung / den Vorsitzenden - 
  7. Auf den Anträgen muss unbedingt ein Antragsteller genannt werden: selbst, wenn es sich um eine nicht näher definierbare Gruppe handelt
    ("Wem ist denn dieser Unsinn eingefallen?!?")
  8. Anträge enthalten keine Definitionen, was unter den verwendeten Begriffen verstanden wird (Glossar)
  9. Anträge enthalten meist keinerlei Abgrenzung, was nicht mehr zum Thema gehören soll.
  10. Anträge sind meist nicht geeignet, als Grundlage von Gesetzen etc verwendet zu werden.
  11. Abgelehnte Anträge werden anscheinend nicht dokumentiert. Pressemitteilungen zum Thema werden nicht angezeigt. Beschlüsse des Bundesvorstandes oder Bundesfachausschüssen o.ä. werden anscheinend nicht dokumentiert.
    Wenn ein Beschluß einen anderen, früheren Beschluß aufhebt, wie sind die miteinander verknüpft? Hypertext-Links zwischen den Dokumenten sind dem Autor noch nicht begegnet. 
  12. Links auf nachfolgende Pressemitteilungen sind nicht hinterlegt.
  13. Verknüpfungen mit parteieigenen Arbeitskreisen und Fachausschüssen sind nicht hinterlegt.
  14. Die eingebaute Suchfunktion der Website hilft leider nicht weiter.
  15. Im Antragstext (!) sind grundsätzlich keinerlei Bilder, Graphiken o.ä.  zulässig, die das Thema auf den Punkt bringen. Komplexeste Themen MÜSSEN in Prosa erläutert werden. 
  16. Für jegliche Vorschläge oder Ideen sind praktische (Rechen-)Beispiele eigentlich nicht zulässig.
  17. Konkrete Möglichkeiten zur jeglicher Erfolgskontrolle, wie z.B. "TERMINE" oder feste Geldangaben müssen aus Anträgen entfernt werden, damit sie unverbindlich und beliebig bleiben und völlig neu verhandelt werden können ("Was wollt ihr - einen Euro haben DOCH eingespart!?")
  18. Eine Verknüpfung mit Protokollen von (Unter-)Gliederungen oder Ausschüssen wird nicht vorgenommen. Die Protokolle werden grundsätzlich NIE veröffentlicht, die gehen auch niemand etwas an.
  19. Grundsätzlich erhalten alle Mitglieder / Delegierten nur ausgedruckte Exemplare ("Antragsbuch"). Elektr. 
  20. Anträge sind meist im PDF-Format
  21. ...
Anträge und Beschlüsse in einem Dokumentenmanagement-System (DMS):
  1. die Idee eines Dokumentenlebenszyklus ist unbekannt: Es gibt keine eindeutige Nummer, die dem Dokument in seinem Lebenslauf zugeordnet wird. 
  2. Anträge werden bei jeder Vorstellung neu nummeriert. 
  3. Ob oder wann oder wo ein Antrag schon gestellt wurde, ist dem Antrag nicht zu entnehmen.
  4. Es gibt kein Dokument, kein System, dem man den aktuellen Stand jedes Dokumentes, der Bearbeiter, den Verbleib entnehmen kann.
  5. Dementsprechend werden die Dokumente für das Internet manuell erstellt, in getrennten Systemen bereitgestellt.
  6. Eine Verschlagwortung wird (wenn überhaupt) nur manuell vorgenommen. Ein automatisches System dafür existiert wohl nicht.
  7. Es werden nur Text-Dokumente bearbeitet - Multimedia-Dokumente (Töne, Videos, etc) werden nicht bearbeitet.
  8. ...

Beschlußlage und deren Ordnung - Teil 1v3

Anlässlich einer Diskussion auf dem 40. Bundeskongress (#BuKo) der Jungen Liberalen in Bonn über die Dokumentation der Beschlusslage hat der Autor mal geschaut, was die FDP im heimatlichen Hessen mit ihren "Beschlüssen" macht und wie man sie z.B. auf Parteitagen darstellt, ändert, veröffentlicht.

Man fragt sich nach den feinen Unterschieden zwischen "Anträgen" und "Leitanträgen" und den {LPT-|BPT-|Vorstands-| Fraktions-| Ausschuss-| Arbeitsgruppen} Beschlüssen in Form, Funktion und Außenwirkung... (auch aus Sicht eines modernen Dokumentenmanagementsystems im Hinterkopf - ohne dafür selbst ein Spezialist zu sein)

Man muss vielleicht zwischen verschiedenen Beschlüssen und wer etwas beschließt unterscheiden:
  1. Satzungsänderungen beziehen sich auf bestimmte Paragraphen der bisherigen Satzung, sie bezeichnen genau die zu ändernden Stellen und den neuen Wortlaut. Im Ergebnis gibt es immer EINE gültige, aktuelle Satzung, auch zum Runterladen auf der Webseite. Die Satzung enthält auch ein Hinweis, wann bzw. durch wen sie zuletzt geändert wurde. Für diesen Tag, diesen Beschluß muss es ja auch irgendwo Anträge und Protokolle geben.
  2. Andere Beschlußanträge beginnen meist bis immer bei "NULL", d.h. "Die Gliederung möge beschließen:" +Irgendwas. Kategorien werden nicht mitbesprochen, nicht mitbeschlossen. Die handelnden Personen, z.B. Antragsteller, werden nur rudimentär dokumentiert. Eingangsdatum nein, Beschlußfassungsdatum ja, Kontrolldatum nein?
  3. "Leitanträge" ersetzen die / alle (?) vorherigen Beschlüsse zum Thema komplett, z.B. "Familienpolitik" oder "Steuerpolitik"
  4. ...
Wie erschließt man sich die hessische Beschlußlage, z.B. zum Nachflugverbot oder zur friedlichen Atomkraftnutzung?

Ein paar Erkenntnisse (ohne Prioritäten, ohne Rangfolge):
  1. Die FDP-Gießen (Kreis und Ort) haben die Beschlüsse der Gliederungen leider (noch?) nicht im Netz stehen. 
  2. Beschlüsse der hess. FDP-Landesparteitage stehen im Internet - Bravo!
  3. Die Beschlüsse in Hessen sind nach LPT geordnet, also grob chronologisch.
  4. Leider wird m.W. in keiner Gliederung die moderne EDV-Technik so genutzt, dass man via Internet auf die Beschlußlage zugreift und gerade anstehende Änderungsanträge live und mittels Beamer auf eine Leinwand in den Saal eingespielt.
  5. Man müsste vielleicht auch mal die Ordnung thematisieren: Die hess. Parteitage sind nicht nummeriert? Die hess. Beschlüsse sind "nur" nach dem Erscheinen im Antragsbuch nummeriert? 
  6. Die Jungen Liberalen haben ihre Bundesbeschlüsse im Internet stehen. Sie haben auf Bundesebene (manuell?) eine Kategorisierung ihrer Anträge eingeführt, d.h. man kann/hat jedem Antrag ein oder mehrere Kategorien oder Themen zugeordnet, nach denen man sich aus dem Internet heraus ein bestimmtes Thema und die zugehörige Beschlußlage erschließen kann. Die JuLis bieten nicht an, die Anträge in der Änderungs-Reihenfolge zu erschließen. 
  7. ...

Sonntag, 21. Juni 2009

Google Street View in Gießen nicht willkommen

Die Gießener JuLis gehen nach längerer Web-Abstinenz auf kritische Distanz zum Produkt "Google Street View" (bitte selbst dort nachschlagen und informieren, die Zeitungen tun es auch!) bei dem ein Auto in den Straßen Gießens herumfährt, dabei die Umgebung auf Video aufzeichnet und (früher oder) später im Internetauftritt von Google erscheinen. Jederman (und jedefrau vielleicht auch) kann sich bei Google kostenlos "virtuell" in einer beliebigen Straße der besuchten Stadt "umsehen", d.h. sich einen Eindruck der Straße verschaffen und sehen, was zum Zeitpunkt der Aufnahme zu sehen war.

Die JuLis möchten auf ihrer Meinung nach vorhandene besondere Datenschutz-Gefahren aufmerksam machen.
„Wenn eine ganze Stadt komplett abfotografiert wird und diese Fotos veröffentlicht werden, sind das sehr sensible Informationen mit denen vorsichtig umgehen ist“, mahnt der Kreisvorsitzende der JuLis, Jakob Richert.
Leider erklärt er nicht, wie sich bisherige Fotos von beliebigen Häusern von den Google-"Fotos" unterscheiden und sie SO sehr sensibel machen. Vielleicht macht den Unterschied, dass die Google-Street view die Fotos lokalisiert, wie es in der letzten Zeit immer mehr in Mode kommt?
Die liberale Jugendorganisation empfindet das Entgegenkommen von Google, dass man eine Anonymisierung der Daten erwirken kann, als unzureichend. „Wie soll man eine Anonymisierung fordern, ohne zu wissen, dass man fotografiert worden ist? Dies kann ebenso im Urlaub passieren oder das eigene Haus wird gefilmt, wenn man selbst bei der Arbeit ist“, so Richert.
Nach aktuellen Pressemitteilung wird Google Personen und Fahrzeuge grundsätzlich unkenntlich machen. Tatsache ist, dass man das Street View Auto sehen kann, ohne Google-Auto keine Google-Aufnahmen. Tatsache ist, dass man die aufbereitete Darstellung später im Internet kontrollieren kann. Einsprüche und Löschwünsche kann man unkompliziert an Google richten.

Ein Haus oder ein Garten hat keinen Rechtsschutz, kein Persönlichkeitsrecht. Ein beliebiges Haus oder der Zaun zur Straßenseite darf von einer öffentlichen deutschen Straße aus von jederman und jederzeit fotographiert werden. Die entstehenden Fotos dürfen natürlich auch lokalisiert werden, es gibt bereits tausende davon im Internet, wie man sich leicht in Google Maps und Google Earth vergewissern kann. Daran sind keine "sehr sensiblen" Informationen, weil sie jedem jederzeit zur Verfügung stehen.
Die große Gefahr sehen die JuLis in den kriminellen Möglichkeiten dieser Informationen, da nun Einbrecher sich einfach am Computer über Zäune, Fenster und Sicherheitsmaßnahmen ihrer Wohnung informieren könnten ohne dass jemand etwas davon wüsste.
Jede neue Technik kann missbraucht werden. Strafbarer Missbrauch erfolgt durch Kriminelle oder die es werden wollen.
Das gleiche Problem gab es beim Telefonbuch bei dessen Einführung. "Jeder Kriminelle" kann sich durch einen Blick ins Telefonbuch mit Namen und Telefonnummern beliebiger Opfer versorgen - inzwischen ist sogar die sogenannte Reverse-Suche erlaubt, aus einer Telefonnummer auf den Namen und die Adresse zurückzuschließen. Telefonbücher sind seit 100 Jahren nicht verboten.
Bestimmt werden sich Einbrecher gelegentlich den späteren Tatort vorher ansehen, dies wird nicht immer geschehen (z.B. offene Wohnungstüren - "Gelegenheit macht Diebe"). Dies konnte noch nie verhindert werden, dies zu verhindern wird wohl auch in Zukunft nicht funktionieren.

Wenn das spätere Opfer schon im Vorfeld merkt, dass es selbst oder die Nachbarn "observiert" werden, vertreibt dies manchmal die Kriminellen, die sich lieber einen weniger bewachten Bereich suchen. Es geht bei der Eigentumssicherung manchmal auch um einen relativen Fortschritt gegen über anderen potentiellen Opfern. Nach einer Ansicht sieht das eigene Eigentum sicherer oder besser geschützt aus, wird ein anderes Haus angegriffen, weil es leichter zu bestehlen ist. Andere Argumente sind, sich nicht besonders geschützt zu zeigen, um unauffälliger zu sein ("hier ist nichts zu holen"). Diese Überlegungen sind unabhängig von Google Street View und gelten seit Jahren und werden weiterhin gelten.

Neu oder leichter ist vielleicht für internationale Diebesbanden sich geeignete Ziele auszuwählen, die sie während ihrer "Besuche" in Deutschland angreifen. Jetzt könnte dieser eine Thread gewichtet werden, ob es aus diesem einen Grunde angemessen ist, die gesamte Stadt Gießen aus dem Internet auszublenden, z.B. allen Hotels und allen Gaststätten die Möglichkeit zu nehmen, im Internet für sich Werbung zu machen.
Der eventuelle Nutzen stünde demnach in keinem Verhältnis zu dem Eingriff in die Privatsphäre.
Ein zusätzlicher Eingriff in die "Privatsphäre" erfolgt m.E. nicht. Es ist genau umgekehrt - steht das neu hinzugekommene, eventuelles Risiko in irgendeinem vernünftigen Verhältnis zur Sperre und Blockade der Daten.

In Deutschland ist eine Technikfeindlichkeit "en vogue", die vor nichts halt macht. Erst werden alle tatsächlichen oder potentiellen Risiken betrachtet, allen Leuten vor jeglichem Neuen Angst eingeredet und damit jegliche Chancen vernichtet, die die neue Technik bietet. Neu aber nicht ungewöhnlich ist, dass auch die JuLis infiziert werden.
„Deshalb fordern wir Jungliberalen die Regierenden auf allen Ebenen dazu auf sich für den Schutz der Privatsphäre stark zu machen und sowohl ihre Bürger als auch deren Daten zu schützen“, schloss Richert.
Leider haben sie "mit den Wölfen" aber "unter dem falschen Baum gebellt". Datenschutz ist ein wichtiges Thema: In Gießen, im Kreis Gießen, in Hessen und im Bund, in den Schulen und den Hochschulen und in den Betrieben und Behörden. Gerne mehr liberales Engagement zugunsten des Datenschutzes. Und bitte mehr URLs in den Medienmitteilungen.

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