Mittwoch, 23. Dezember 2020

Menschenrechte und die hess. Verfassung im Lichte von staatlichen Corona-Maßnahmen, Einschränkungen und Verboten

 "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein". Schauen wir doch mal gemeinsam in die liebe, alte, gute hess. Verfassung! In Auszügen:

Art. 3 [ Leben, Gesundheit, Ehre, Menschenwürde]

Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar. #Impfzwang?

Art. 5 [Freiheit der Person]

Die Freiheit der Person ist unantastbar. #Ausgangsperre?

Art. 6 [Freizügigkeit]

Jedermann ist frei, sich aufzuhalten und niederzulassen, wo er will. #Ausgangssperre?

Art. 11 [Meinungsäußerungsfreiheit; Zensurverbot]
(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden, und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt. Nur wenn die vereinbarte Tätigkeit einer bestimmten politischen, religiösen oder weltanschaulichen Richtung dienen soll, kann, falls ein Beteiligter davon abweicht, das Dienstverhältnis gelöst werden.
(2) Pressezensur ist unstatthaft. #NetzDG?

Art. 14 [Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. #Versammlungsverbote
(2) Versammlungen unter freiem Himmel können durch Gesetz anmeldepflichtig gemacht werden.

Art. 26 [Unabänderlichkeit der Grundrechte] 
Diese Grundrechte sind unabänderlich; sie binden den Gesetzgeber, den Richter und die Verwaltung unmittelbar.

Art. 48 [Religionsfreiheit] 
(1) Ungestörte und öffentliche Religionsübung und die Freiheit der Vereinigung zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden gewährleistet. 
(2) Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, an einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder religiösen Übung teilzunehmen oder eine religiöse Eidesformel zu benutzen. 
(3) Es besteht keine Staatskirche

Art. 147 [Widerstandspflicht; Anrufung des StGH bei Verfassungsbrüchen]
(1) Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.
(2) Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofs zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.

Art. 148 [Revolutionäre Handlungen]
Sollte die Verfassung durch revolutionäre Handlungen ihre tatsächliche Wirkung auf kürzere oder längere Zeit verlieren, so sind alle, die sich beim Umsturz oder danach einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht haben, zur Rechenschaft zu ziehen, sobald der verfassungswidrige Zustand wieder beseitigt ist.

Art. 150 [Unantastbarkeit von Verfassungsgrundsätzen]
(1) Keinerlei Verfassungsänderung darf die demokratischen Grundgedanken der Verfassung und die republikanisch-parlamentarische Staatsform antasten. Die Errichtung einer Diktatur, in welcher Form auch immer, ist verboten. 

(2) Hiergegen verstoßende Gesetzesanträge gelangen nicht zur Abstimmung, gleichwohl beschlossene Gesetze nicht zur Ausfertigung. Trotzdem verkündete Gesetze sind nicht zu befolgen. 

(3) Auch dieser Artikel selbst kann nicht Gegenstand einer Verfassungsänderung sein.

 Quelle + mehr: http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm 

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Corona-Zweifler Sucharit Bhakdi bekommt ein "Goldenes Brett vor den Kopf" verdonnert

Interessante wissenschaftliche "Kriterien" sind da bei den von selbsternannten Skeptikern und Wächtern des sakrotankten Grals des staatsfinanzierten gesamtwissenschaftlichen Konsenes genannt:

Bei der Vergabe des „Goldenen Bretts“ gibt es eine Reihe von Kriterien: 
1. Wie abwegig sind die getätigten Behauptungen?
2. Wie kritikresistent ist die Person, wenn sie mit Fakten widerlegt wird?
3. Profitiert die Person auch finanziell?
4. Finden ihre Thesen große Verbreitung?
5. Werden pseudowissenschaftliche Thesen fälschlicherweise als echte Wissenschaft ausgegeben und entsteht dadurch eine konkrete Gefahr?

Abwegig. Behauptungen.
DAS ist die wissenschaftliche Sprache. Objektiv. Neutral. Reproduzierbar. Vor-bild-haft. 

Kritikresistenz der Person. Wenn oder falls sie widerlegt wird. Falsifiziert, nicht verifiziert. Kraft ihrer allwissenden, unfehlbaren wissenschaftlichen Mehrheit in Einheit. 

Der böse Profit mal wieder. Der blinde Egoismus. Die falsche Gesinnung, Weltanschauung.

Große Verbreitung? Bitter das ist, wenn man schon alle Medien und die Fachpresse völlig im Griff hat.

Konkrete Gefahr? Konkret?? Für wen? Wann? Wo? Wie groß, wie schwer, wie lang? 

Statt dem berühmten Doppelblindtest sollte die GWUP vielleicht wieder ein bewährtes Gottesurteil einholen. #Scheiterhaufen #Ketzer #Ungläubiger #Abtrünniger vom einzigen, wahren Glauben.