Von Gastautor Tobias Huch
Es klingt wie ein schlechter Scherz am 1. April, aber leider ist es kein Scherz, sondern Zensur in einem bisher nicht vorstellbaren Ausmaß.
Ein durch Zufall ins Internet geratener Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz offenbart die schon vorher vermuteten, aber immer bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV): Umfangreiche Internetsperren!
Bei Frage 22 des Fragebogens bietet man als erste Möglichkeit eine „Blockierung“ von Websites und als zweite Möglichkeit eine Art Stopp-Schild („Hinweis an die Besucher“).
Diese Sperren sollen ausländische Glückspielseiten betreffen, aber die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat schon einen Monat vorher angekündigt, dass sie durch den novellierten JMStV Sperrverfügungen gegen Accessprovider einsetzen will, wenn diese nicht freiwillig sperren. Betroffen davon wären alle Internetseiten, welche die KJM für „jugendgefährdend“ oder „jugendbeeinträchtigend“ hält, egal ob dies wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Es soll die subjektive Einschätzung einer dubiosen Gruppe ausreichen, um Bürgern den Zugang zu bisher freien Internetseiten zu verweigern. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um illegale Inhalte wie so genannte „Kinderpornographie“ (Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern), sondern um die Sperrung von im Ausland ganz legalen Inhalten.
Somit besteht auch weiterer Raum für Spekulationen. Wenn bisher legale Internetseiten in Zukunft durch den JMStV gesperrt werden sollen, dann ist die logische Konsequenz, dass auch alle Internetseiten und Netzwerke (z.B. Tauschbörsen) mit potentiellen Urheberrechtsverletzungen unter diese Sperren fallen könnten.
Das Gefahrenpotential des JMStV wurde von der Internetgemeinde schon vorher gesehen und es gab im Vorfeld massive Proteste, aber dennoch wurde jede Kritik ignoriert und der Staatsvertrag von den Länderchefs unterschrieben. Jetzt müssen die Landesparlamente entscheiden, ob sie das Internetsperrgesetz an der Kritik vorbei durchwinken oder rechtzeitig die Notbremse ziehen. Zwischenzeitlich liegt allen Petitionsausschüssen der Länder die Petition „"Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag darf kein grundrechtsfreier Raum sein!" vor und jeder kann diese mitzeichnen. Der Ausschuss der Bremer Bürgerschaft kündigte gestern an, dass er die Petition online stellen wird, damit nicht jeder Mitzeichner eine schriftliche Petition (runterzuladen auf www.Zensur-in.DE) einreichen muss.
Jeder Bürger kann sich beteiligen und an jedes Landesparlament oder zur Sammlung der Aktion „Zensur-in.DE“ die unterschriebenen Petitionen schicken. Ein einfaches PDF-Tool befindet sich hierfür auf der Internetseite http://www.Zensur-in.DE.
Ein durch Zufall ins Internet geratener Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz offenbart die schon vorher vermuteten, aber immer bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV): Umfangreiche Internetsperren!
Bei Frage 22 des Fragebogens bietet man als erste Möglichkeit eine „Blockierung“ von Websites und als zweite Möglichkeit eine Art Stopp-Schild („Hinweis an die Besucher“).
Diese Sperren sollen ausländische Glückspielseiten betreffen, aber die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat schon einen Monat vorher angekündigt, dass sie durch den novellierten JMStV Sperrverfügungen gegen Accessprovider einsetzen will, wenn diese nicht freiwillig sperren. Betroffen davon wären alle Internetseiten, welche die KJM für „jugendgefährdend“ oder „jugendbeeinträchtigend“ hält, egal ob dies wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Es soll die subjektive Einschätzung einer dubiosen Gruppe ausreichen, um Bürgern den Zugang zu bisher freien Internetseiten zu verweigern. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um illegale Inhalte wie so genannte „Kinderpornographie“ (Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern), sondern um die Sperrung von im Ausland ganz legalen Inhalten.
Somit besteht auch weiterer Raum für Spekulationen. Wenn bisher legale Internetseiten in Zukunft durch den JMStV gesperrt werden sollen, dann ist die logische Konsequenz, dass auch alle Internetseiten und Netzwerke (z.B. Tauschbörsen) mit potentiellen Urheberrechtsverletzungen unter diese Sperren fallen könnten.
Das Gefahrenpotential des JMStV wurde von der Internetgemeinde schon vorher gesehen und es gab im Vorfeld massive Proteste, aber dennoch wurde jede Kritik ignoriert und der Staatsvertrag von den Länderchefs unterschrieben. Jetzt müssen die Landesparlamente entscheiden, ob sie das Internetsperrgesetz an der Kritik vorbei durchwinken oder rechtzeitig die Notbremse ziehen. Zwischenzeitlich liegt allen Petitionsausschüssen der Länder die Petition „"Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag darf kein grundrechtsfreier Raum sein!" vor und jeder kann diese mitzeichnen. Der Ausschuss der Bremer Bürgerschaft kündigte gestern an, dass er die Petition online stellen wird, damit nicht jeder Mitzeichner eine schriftliche Petition (runterzuladen auf www.Zensur-in.DE) einreichen muss.
Jeder Bürger kann sich beteiligen und an jedes Landesparlament oder zur Sammlung der Aktion „Zensur-in.DE“ die unterschriebenen Petitionen schicken. Ein einfaches PDF-Tool befindet sich hierfür auf der Internetseite http://www.Zensur-in.DE.
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