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Donnerstag, 1. April 2010

JMStV wird zum neuen Zugangserschwerungsgesetz


Von Gastautor Tobias Huch
 
Es klingt wie ein schlechter Scherz am 1. April, aber leider ist es kein Scherz, sondern Zensur in einem bisher nicht vorstellbaren Ausmaß.
Ein durch Zufall ins Internet geratener Fragebogen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz offenbart die schon vorher vermuteten, aber immer bestrittenen Ziele der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV): Umfangreiche Internetsperren!

Bei Frage 22 des Fragebogens bietet man als erste Möglichkeit eine „Blockierung“ von Websites und als zweite Möglichkeit eine Art Stopp-Schild („Hinweis an die Besucher“).
Diese Sperren sollen ausländische Glückspielseiten betreffen, aber die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat schon einen Monat vorher angekündigt, dass sie durch den novellierten JMStV Sperrverfügungen gegen Accessprovider einsetzen will, wenn diese nicht freiwillig sperren. Betroffen davon wären alle Internetseiten, welche die KJM für „jugendgefährdend“ oder „jugendbeeinträchtigend“ hält, egal ob dies wissenschaftlich fundiert ist oder nicht. Es soll die subjektive Einschätzung einer dubiosen Gruppe ausreichen, um Bürgern den Zugang zu bisher freien Internetseiten zu verweigern. Es handelt sich also ausdrücklich nicht um illegale Inhalte wie so genannte „Kinderpornographie“ (Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern), sondern um die Sperrung von im Ausland ganz legalen Inhalten.

Somit besteht auch weiterer Raum für Spekulationen. Wenn bisher legale Internetseiten in Zukunft durch den JMStV gesperrt werden sollen, dann ist die logische Konsequenz, dass auch alle Internetseiten und Netzwerke (z.B. Tauschbörsen) mit potentiellen Urheberrechtsverletzungen unter diese Sperren fallen könnten.

Das Gefahrenpotential des JMStV wurde von der Internetgemeinde schon vorher gesehen und es gab im Vorfeld massive Proteste, aber dennoch wurde jede Kritik ignoriert und der Staatsvertrag von den Länderchefs unterschrieben. Jetzt müssen die Landesparlamente entscheiden, ob sie das Internetsperrgesetz an der Kritik vorbei durchwinken oder rechtzeitig die Notbremse ziehen. Zwischenzeitlich liegt allen Petitionsausschüssen der Länder die Petition „"Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag darf kein grundrechtsfreier Raum sein!" vor und jeder kann diese mitzeichnen. Der Ausschuss der Bremer Bürgerschaft kündigte gestern an, dass er die Petition online stellen wird, damit nicht jeder Mitzeichner eine schriftliche Petition (runterzuladen auf www.Zensur-in.DE) einreichen muss.

Jeder Bürger kann sich beteiligen und an jedes Landesparlament oder zur Sammlung der Aktion „Zensur-in.DE“ die unterschriebenen Petitionen schicken. Ein einfaches PDF-Tool befindet sich hierfür auf der Internetseite http://www.Zensur-in.DE.

Samstag, 28. März 2009

Staatliche Internetzensur oder privater Schundverzicht?

Der deutsche Staat, vertreten durch seine bedenken- und ahnungslosesten Minister hat den Kampf gegen die Kinderpornographie in die eigenen, wie üblich recht unfähigen Hände genommen. Es werden bereits Gesetze gestrickt, Arbeitsgruppen eingerichtet, geheime "schwarze Listen" geführt und verteilt, Vertraulichkeit und Geheimniskrämerei erzwungen, beteiligte Großunternehmen werden zu Denunzianten der eigenen Kunden gemacht, die Surfer werden automatisiert zu Tätern, deren Daten automatisch gespeichert werden. Orwell hätte es nicht besser beschreiben können.

Geplant ist, die größten, marktführenden Internet Service Provider (ISP) zu verpflichten, die bei ihnen durchlaufenden Daten zu überwachen, gegenüber einer vom neuen Reichsicherheitshauptamt2.0 (noch bezeichnet als "BKA") gelieferten, geheimen Liste zu vergleichen und bei Treffern diese herauszufiltern und gleichtzeitig an besagte Behörde zu melden.

Wo ist die zivile, die private, die freiheitliche Lösung als Alternative ? Nachfolgend ein Vorschlag:

Wer auf seinem Computer als Web-Browser das kostenlose Programm Firefox der Mozilla.org einsetzt, kann sich per Add-On weitere gute Fähigkeiten dazuholen. Eines von mehreren bekannten Add-Ons ist das Programm "AdBlocker" (Vergl. http://adblockplus.org/de/) , den sich jeder Anwender kostenlos herunterladen und in den eigenen Firefox integrieren kann.
Es ist also freiwillig, es ist kostenlos und es ist transparent.

AdBlocker ist ein sehr bekanntes und inzwischen recht verbreitet genutztes Programm, um die überbordende Werbeflut auf kommerziellen Webseiten für den Anwender zu beschränken. Das Programm sorgt schon lokal auf dem eigenen PC dafür, dass unerwünschte Webseiten gar nicht erst bestellt werden, selbst wenn dies auf anderen, bereits besuchten Webseiten so hinterlegt ist. Werbung wird nicht nachgeladen, nicht dazu geholt. AdBlocker verwendet eine oder mehrere Listen, die dem Anwender einen werbefreieren Besuch im Internet ermöglichen. Jeder Anwender entscheidet selbst und lokal, welche Listen er kostenlos abonniert und aktualisiert.

Was hindert die Bundesregierung, ebenfalls für dieses Ad-On als ein weiterer Anbieter aufzutreten und selbst öffentlich eine Liste aufzustellen, die die nach Meinung der Bundesregierung die nicht anzusurfenden Seiten enthält?

p.s.
Solche Listen MUSS nicht der Staat auflegen oder pflegen, es könnte auch der Kinderschutzbund oder änliche Organisationen auftreten. Wenn die Familienministerin hier mal etwas Positives leisten will, so mag sie diese Liste und die Pflege durch kompetente Stellen durch ein Projekt und ein Budget fördern. Dies erscheint billig, einfach, sicher und staatsrechtlich völlig harmlos.

Sonntag, 22. März 2009

FDP und Internetzensur - Umfaller oder nicht?

nachfolgend zur Klarstellung und auf Ihre Frage bei Twitter ein Statement
von Frau Piltz zu der Frage der Internet-Sperrungen:

---- Statement ----

Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Sitzung des Innenausschusses am
Mittwoch, den 18. März 2009, einen Bericht der Bundesregierung zu den
Verhandlungen der Bundesregierung mit den Internet-Providern über einen
Vertrag, mit dem sich die Internetwirtschaft zu Sperrungen
kinderpornographischer Seiten verpflichten soll, angefordert. Die
FDP-Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung für einen erheblichen
Grundrechtseingriff einen Weg wählt, der mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz
nicht zu vereinbaren ist. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer
verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Dies durch Verträge zwischen
BKA und Providern umgehen zu wollen, ist rechtsstaatlich höchst
fragwürdig.

Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesregierung darin, Kinderpornographie
entschieden zu bekämpfen. Um aber über verfassungsgemäße und zur
Zielerreichung geeignete Maßnahmen eine ernsthafte Debatte führen zu
können, muss die Bundesregierung ihre Vorschläge als Gesetzentwurf
einbringen und so eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag
anstoßen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit
kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält,
muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine
Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei
diesem Thema.

---- Ende Statement ----

Die Berichterstattung hat das leider sehr schief dargestellt...

Beste Grüße