Freitag, 23. April 2010

Die staatliche LuftsicherheitsGARANTIE und die Kosten

Früher war in Deutschland den Bürgern alles erlaubt, was nicht gesetzlich vorher verboten wurde. Dem deutschen Staat war alles verboten, was ihm nicht ausdrücklich erlaubt und beauftragt wurde. Gedacht und gewollt war nicht ein Über-Alles-und-Jedes-herrschender Staat, sondern NUR so viel Staat, wie es unbedingt sein müsste. Dies war aber eine fließende Grenze.

In den letzten Jahrzehnten hat der Nannystaat immer stärker zugenommen. Viele Politiker verstehen sich und ihren Daseinszweck ausschließlich um dem Staat und nicht mehr den Menschen zu dienen - mit immer neuen Aufgaben, "die der Staat übernehmen MUSS", werden immer neue Gesetze, Verwaltungen geschaffen, die natürlich auch von Politikern geleitet und "kontrolliert" werden müssen (was ein Zufall - Posten und Pöstchen ohne Ende!).

Wenn man die staatlichen Ziele betrachtet, dann kann er beauftragt werden
  • sich zu kümmern
  • daraufhinzuwirken
  • durchzusetzen
  • zu garantieren (?)
Was kann der deutsche Staat irgendetwas "garantieren"?

Betrachten wir den Flugverkehr - die ersten "Tollkühnen Männer in ihren fliegenden Kisten" und bald stand der Staat parat, den Männern (und Frauen) Fluglizenzen zu "ERTEILEN", die Flugzeuge zu prüfen und zu "GENEHMIGEN", die Orte des Flugsports und des Flugbetriebs nach staatlicher Prüfung "ABZUNEHMEN". Es ist sicher Konsens in Deutschland, dass keine schippeligen Kisten für professionellen Flugverkehr genutzt werden dürfen. Das Fliegen ist - unter staatlich-professioneller Aufsicht - sehr sicher geworden. Dafür braucht es Ämter und Organisationen, die auch staatlich sein können.

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