Diese Werkzeuge können natürlich von Unberechtigten genauso genutzt werden, ihrerseits Schwachstellen zu finden und einem Computereinbruch, einem Computerbetrug vorzubereiten und/oder durchzuführen ("Black Hat"). Da diese sich weder um Aufträge, Genehmigungen oder Gesetze kümmern, sind seitdem nur die legalen Helfer betroffen und deren Arbeit erschwert, vergl. auch Jurablogs hier und den CCC hier und Netzzeitung hier, in Blogs z.B. hier und hier, Gulli hier.
Heute erschien ein Hinweis auf eine Hausdurchsuchung in einem andernen Nachrichtendienst ("Gulli-News"). Nachdem die bisherige FDP-Fraktion den Gesetzesänderungen ja zustimmte (angesichts der aktuellen Diskussionen um Regelungen für und in der EDV) stellt sich u.a. die Frage:
Welche Position wird die Partei bzw. die neue FDP-Fraktion im neuen Bundestag zum "Hackerparagraphen" 202c StGB einnehmen?p.s.
Sollte die Materie zu komplex oder zu abstrakt sein (für "Internet-Ausdrucker", Digitale Immigranten oder DAU) ist der Autor gerne zu Erläuterungen bereit.
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