Samstag, 8. August 2009

Was wird aus dem "Hackerparagraphen" 202c StGB

Wie der in Deutschland führende EDV-Branchen-Nachrichtendienst Heise-Ticker berichtete, wurde in der noch laufenden Legislaturperiode das Strafgesetzbuch im Bereich der EDV-Sicherheit verschärft. In einem Galopplauf wurde in deutsch-gründlicher Übererfüllung einer EUdSSR-Richtline 2007 u.a. der Besitz, die Verbreitung von Werkzeugen verboten, die von Administratoren und EDV-Sicherheitsfachleuten eingesetzt werden, im Auftrag und Wissen von Privatleuten, Unternehmen und Organisationen deren EDV-Anlagen auf eventuelle Schwachstellen untersuchen. ("White Hat"). Die befragten Experten hatten Einwände, wurden aber ignoriert - wie bei der sogenannten "Internet-Zensur".
Diese Werkzeuge können natürlich von Unberechtigten genauso genutzt werden, ihrerseits Schwachstellen zu finden und einem Computereinbruch, einem Computerbetrug vorzubereiten und/oder durchzuführen ("Black Hat"). Da diese sich weder um Aufträge, Genehmigungen oder Gesetze kümmern, sind seitdem nur die legalen Helfer betroffen und deren Arbeit erschwert, vergl. auch Jurablogs hier und den CCC hier und Netzzeitung hier, in Blogs z.B. hier und hier, Gulli hier.

Heute erschien ein Hinweis auf eine Hausdurchsuchung in einem andernen Nachrichtendienst ("Gulli-News"). Nachdem die bisherige FDP-Fraktion den Gesetzesänderungen ja zustimmte (angesichts der aktuellen Diskussionen um Regelungen für und in der EDV) stellt sich u.a. die Frage:
Welche Position wird die Partei bzw. die neue FDP-Fraktion im neuen Bundestag zum "Hackerparagraphen" 202c StGB einnehmen?
p.s.
Sollte die Materie zu komplex oder zu abstrakt sein (für "Internet-Ausdrucker", Digitale Immigranten oder DAU) ist der Autor gerne zu Erläuterungen bereit.

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