Samstag, 18. Juli 2009

Das liberalste Polizeigesetz ?

Mit der Drucksache 18/861 habe sich die FDP an heiße Themen herangewagt. Mit dieser Mitteilung liefert die FDP in die aufgekommene öffentliche Diskussion einige Argumente nach.

Handwerklich steht das Dokument in der Reihe anderer FDP-Mitteilungen: Es gibt nach 18 Jahren noch keine Verlinkung zu Fundstellen im WWW, das Konzept des Hypertext scheint der FDP-Hessen leider völlig unbekannt. Zitate können aus dem Dokument nicht herauskopiert werden (nicht aber auch nicht verboten! Vielleicht weil man die erweiterten PDF-Möglichkeiten auch nicht kennt? Vielleicht weil die eingesetzte EDV völlig veraltet ist? Grüße nach Bingen!)
Hier erklären wir, warum viele Kritikpunkte unberechtigt sind...
Die FDP-Fraktion hat jetzt gemerkt, dass es wenig Lob, aber viel Kritik gibt, dass die Kritik sich vor allem auf die Liberalen stürzt, weil von ihnen - zu recht - erwartet wird / wurde, die Bürger- und Freiheitsrechte zu schützen. Das ist doch schon mal etwas positives, das ist richtig, denn die FDP steht für Bürgerrechte und für die Freiheit. Sie steht nicht für Polizeistaat, sie steht nicht für Überwachungsstaat, sie steht nicht für die politische Unterdrückung, nicht in Hessen, nicht in Deutschland oder Europa.

Unklar bleibt erstmal die Frage, ob eine Kritik berechtigt und eine andere unberechtigt ist, welche Kritik von der FDP-Hessen als berechtigt, welche als unberechtigt angesehen werden. Man könnte sich sich wünschen, dass im Dokument eine Gegenüberstellung der bekannt gewordenen Kritikpunkte mit entsprechenden Gegenargumenten erfolgt. Dem ist leider nicht so, sondern es wird pauschal unbestimmter Kritik die Berechtigung abgesprochen. Schade.
...wie wir Bürgerrechte und -freiheiten geschützt haben, gleichzeitig eine effizientere Polizeiarbeit ermöglichen...
Unklar bleibt auch erstmal das Statement, dass die bisher bestehenden Bürgerrechte vor dem stärkeren Zugriff der CDU und des hessischen Staates geschützt wurden, gleichzeitig aber die Polizeiarbeit effizienter gemacht wurde.
Man kann sich fragen, welchem Beruf die Wähler nachgehen: Sind die hessischen Wähler alle Rechtsanwälte oder Polizisten, die aus eigener Anschauung bereits wissen, wie schwer und bitter, aber auch wie ineffizient ihre Arbeit ist oder sind die meisten Bürger Hessens eher weniger "vom Fach" und bedürfen weiterer Informationen?
Jeder hessische Bürger wird sicherlich gerne zustimmen, dass die aus seinen Tasche bezahlten Staatsorgane und Behörden effizient, d.h. mit dem geringsten möglichen Mitteleinsatz, arbeiten. So fordern dies auch diverse Gesetze als das Staatshandeln: "wirtschaftlich und sparsam". Es macht erschaudern, dass die hessische Polizei in der CDU-Alleinherrschaft anscheinend nicht effizient arbeitete und erst die FDP für effizientere Arbeit des Innenministeriums sorgen musste.
Dazu gehört sicherlich auch die Frage der modernen Ausstattung mit modernen, informationsverarbeiteten Systemen, gemeinhin genannt "PC" und vernünftiger Software, sowie der ausreichenden Schulung der betroffenen Mitarbeiter. Leider ist Hessen nicht dafür bekannt, dass die eingesetzte EDV "richtig" genutzt wird (Beispiel). Hoffen wir also, dass (wenigstens) einige Abläufe gestrafft und entschlackt wurden, dass Formulare vereinfacht und Medienbrüche vermindert wurden - ein normales Aufgabengebiet des amtierenden obersten Polizisten, hier des hessischen Innenministers Bouffier. Leider sind auch hierzu keine weiteren Informationen bekannt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Ineffizienz im vorliegenden Fall nicht hauptsächlich auf die Überlegung zurückgeführt wird, dass die noch bestehenden Freiheitsrechte und Bürgerrechte der Hessen der hessischen Polizei die Arbeit "unnötig" erschweren. Man könnte die Arbeit der Polizei sonst deutlich erleichtern, indem man z.B. die Unschuldsvermutung aufgibt, dem Verdächtigen die Last des Unschuldsbeweises anhängt, seinen Rechtsanwalt dabei aber beliebig abhören und durchsuchen kann. Das wäre - für die Polizei - einfacher, schneller, billiger und das Ende der Freiheit in Hessen. Leider lässt auch dieses Dokument die Details im Dunkel.
Unklar bleibt auch, wie ineffizient sie vorher war und um wieviel sie effizienter wurde.
1. Keine Freiheit ohne Sicherheit
Die FDP stellt als erstes, also wichtigstes Thema eine Verknüpfung von Freiheit und Sicherheit her. Die erstellte Verknüpfung ist absolut, i.S.v. gar keine Freiheit ohne vollständige Sicherheit? Man könnte sich hier differenziertere Verknüpfungen vorstellen.

Die eigentlichen Gegensätze sind aber nicht Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern Bürgerrechte und die diese bedrohende Staatsgewalt, und so würde die Überschrift erkennbar keinen Sinn haben: "Keine Freiheit ohne bedrohende Staatsgewalt". Es geht richtigerweise um ein Austarieren zwischen dem was richtig, notwendig und unabdingbar ist: der Freiheit und dem was unbedingt notwendig, dringend und wichtig, aber minimale Einschränkungen hat - der dem entgegenstehenden Polizeigewalt.
Es geht nicht darum, der Polizei die Arbeit zu vereinfachen, sondern den Bürgern das Leben zu vereinfachen. Es geht nicht darum, den Bürgern fälschlicherweise eine trügerische "Sicherheit" einzureden oder darzustellen, wenn das Leben naturgemäß Risiken und Gefahren birgt. Es geht darum, den Bürgern reinen Wein ("Wahrheit") einzuschütten, damit sie auf Basis vernünftiger Begründungen das Handeln der FDP-Hessen schätzen können.
Dabei die Abgeordneten des hessischen Parlamentes sicherlich berechtigt, für alle hessischen Bürger festzulegen, was sich die Mehrheit der Bürger selbst zumuten möchte, um aus ihrer Mitte die Straftäter zu finden, zu fangen und auszusondern. Die Grenze möchte man - gerade in der heutigen Zeit von häufigen Terrordrohungen und Nachahmern - aber nicht an der Grenze des gerade noch von der Verfassung zulässigen sehen, sondern in dem minimalen, unbedingt notwendigen Maße.
Als Liberale treten wir immer für den Rechtsstaat ein. ...
Was bedeutet Rechtsstaat in diesem Zusammenhang genau? Leider wird von der FDP-Hessen kein weiterer Hinweis gegeben, der einem NICHT-Rechtsanwalt klar machen kann, was hier tatsächlich gemeint ist:
  • Keine Gefälligkeitsjustiz, keine Besserstellung bestimmter Gruppen
  • Staatliches Handeln nur wenn dies per Gesetz erlaubt ist und nur soweit es das Gesetz es zulässt.
  • Überprüfung des staatlichen Handelns gegen die Bürger mit Überprüfungsmöglichkeit der Gerichte
  • ...
Auch hier wird absolut gesprochen: "immer", in diesem Falle zu recht, den ein Unrechtsstaat, wie z.B. die ehemalige DDR, kann von Liberalen nicht geduldet, nicht gewollt werden.

Die FDP schreibt weiter:
Dabei müssen wir uns auch bewusst sein, dass wir die Freiheitsrechte, die immer oberste Maxime unserer Lebenshaltung sind, nur dann wahrnehmen können, wenn wir gleichzeitig Sicherheit für Leib und Leben haben.
Hier irrt die Partei ein wenig. Sie schreibt von sich und ihrer Position, schreibt aber über die in der Verfassung allen Bürgern garantierten Menschenrechten. Diese Menschen- und Freiheitsrechte sind nicht nur Maxime irgendeiner Gruppe, sondern für alle Menschen vom hessischen Staat zu respektieren! Sie bindet die staatliche Gewalt immer, auch wenn dies nicht von allen Bürgern selbst respektiert wird. Das ist das Große, das ist das Tolle an unserem System. Die Rechte sind nicht abhängig vom (politischen) Wohlverhalten, sondern immanent. Sie werden nicht gewährt, sondern sind erkämpft und dem Staat abgetrotzt. Das müssen sie jeden Tag neu, hier ist die FDP besonders gefordert.

Natürlich nutzen keine "Freiheitsrechte" in größter Gefahr für Leib und Leben. Sie nutzen nicht einmal bei Gefahr für das Eigentum, einem Begriff dessen Verständnis gerade bei der FDP besonders gut sein müsste. Manche Philosophen definieren Freiheit über das Eigentum und dessen Verfügungsgewalt, letztlich über das Eigentum am eigenen Körper, am Eigentum an der eigenen Gesundheit. Gerade hier hat die neue Koalition gemeinsam eingegriffen, aber noch immer nicht die Gründe und die Kriterien offenbart.
Es sind nicht "nur" irgendwelche Gefahren für "Leib und Leben", die zu Einschränkungen führen, es sind auch Gefahren das Eigentum zu verlieren, z.B. bei Straßenschlachten zwischen (linken) Extremisten und der Polizei, bei Plünderungen wie zuletzt in Straßburg. Hier muss der Staat die Bürgerrechte durchsetzen und neben Leib und Leben auch das Eigentum erhalten. Der momentanen gedanklichen Beschränkung für Gefahren gegen "Leib und Leben" wird automatisch eine Aufweichung erfahren, demnächst für die sexuelle Selbstbestimmung, dann für die Diskriminierung, letztlich wird für jedes Verbrechen (und vielleicht auch für jedes Vergehen) die bisherige "Ultima Ratio" verwendet, vergl. die Abfragen von Kontodaten durch Polizei und Sozialämter - früher als Ausnahme, jetzt die Regel.

In der Not (!) würden viele Bürger gerne mehr Sicherheit bekommen. Die Frage lautet aber: wie gross ist "die Not"?! Was sind die Kriterien, die die Koalitionsabgeordneten davon überzeugten, dass die Freiheiten bis an die Grenze des eben vielleicht noch für die (Verfassungs-)Gerichte erträgliche aufgehoben und beschränkt werden sollten.

Die FDP-Hessen verweist im weiteren auf das Programm der Bundes-FDP, deren Landesverband die Hessen-FDP ja ist. Den nachfolgend erwähnten Link hätte man - technisch gesehen - auch besser einbinden könne, damit der Leser mit einem Klick im entsprechenden Dokument ist.

Dann wird über die Verhandlungen berichtet. Wie von respektablen und erfahrenen Parteien zu erwarten haben sich die Koalitionäre es nicht "einfach" gemacht. Dazu ist das Thema HSOG sicherlich zu speziell und schwierig; für viele Bürger, für (selbsternannte) Fachleute, Kritiker, selbst für manche Rechtsanwälte auch. Welche "Vorschläge" wer wann warum gemacht hat und warum daraus (nichts) geworden ist, bleibt weiterhin ein Geheimnis. Letztlich wird der Tenor nur nochmals wiederholt, was ihn ohne weitere Informationen für die Kritiker nicht stärker oder überzeugender machen wird.
2. Gefahr von Missbrauch darf kein Regelverbot nach sich ziehen
Dem kann man eigentlich zustimmen. Manches kann man staatlicherseits regeln, manches muss man regeln, manches zu regeln ist übertrieben, manches sollte niemals staatlich reglementiert, kontrolliert oder sanktioniert werden. Hier werden getrennte Themen miteinander verknüpft, ohne die Gründe oder den Anlass dafür zu nennen.

Davon unabhänig ist die Frage des Missbrauchs oder einer Überschreitung von erlaubten Regeln durch staatliche Stellen. Dieser Missbrauch ist immer zu sanktionieren. Er darf in keinem Fall geduldet werden, denn sonst würden die Regeln ("Gesetze") zum Schutze der bürgerlichen Freiheiten schlicht überflüssig. Die Bürger haben das Recht (Rechtsstaat?!), dass sich die staatlichen Stellen genau an die ihnen aufgegeben Regeln halten - Handlungsspielräume gibt es genug.
Datensammlungen birgt immer die Gefahr von Missbrauch. An der Stelle ist es Aufgabe der Politik praktikable Lösungen zu finden.
Plötzlich kommt ein neuer Aspekt aufs Radar: "Datensammlungen" der Sicherheitsorgane. Ist es wirklich die Aufgabe "der Politik" (gemeint sind sicher die Koalitionäre) sich Gedanken über den Missbrauch zu machen? Grundfrage ist doch: darf der Staat über "seine" Bürger oder deren Sachen beliebige Datensammlungen nach eigenem Gusto anlegen, pflegen, verwerten? Wenn man annimmt, dass es erlaubt sei, ist es dann nicht eher die Aufgabe der jeweiligen Behörden und deren Minister dafür zu sorgen, dass damit kein Schindluder getrieben wird? Diese Minister sind dann dem Parlament und somit der Öffentlichkeit dafür verantwortlich? Oder wird hier eine Redelegation an das schon gut beschäftigte "Hohe Haus" vorgenommen, sich auch noch haarklein vorschreiben zu lassen, was man lassen soll? Wer trägt dann die Verantwortung? Noch immer der Innenminister oder das TEAM (Toll Ein Anderer Machts)?

Welche Vorkommnisse gab es? Wie schwer waren sie? Wer war für die Sicherheit der Datensammlung verantwortlich? Was hat man getan, um sie zu steigern? Welche Vorschläge wurden von den Fachleuten genannt, was wurde vom Ministerium vorgeschlagen? Leider noch immer keine Details. Die FDP-Hessen lobt sich selbst für ihren Mut, sie nennt wieder keine Links die erbrachte Leistung einschätzbar zu machen. Keine Datensammlungen sind benannt, keine betroffenen Systeme, nicht mal die Artikel sind benannt. Viel Spaß beim Suchen, Bürger!
Videoüberwachung
Hier werden klare Ansagen gemacht - Danke. Kriminalität wird durch Videoüberwachung aber wohl nie verhindert, nicht mal eingeschränkt. Lediglich die Strafverfolgung kann gelegentlich erleichtert werden. Ob dies dem bedrückenden Gefühl der dauernden Verfolgung angemessen ist, muss politisch entschieden werden. Viele sagen dazu: NEIN. Wo ist geregelt, dass man öffentlich an- oder aufzeigen muss, wer welche Videoaufzeichnungen zu welchem Zweck sammelt, wielange die Aufzeichnungen aufgehoben werden, wie sie ausgewertet werden? Hier könnte die FDP echtes Neuland betreten - denn an wen soll sich der überwacht fühlende Bürger wenden? Die Polizei sammelt ja bereits solche Listen - wann werden sie veröffentlicht?
Berufsgeheimnisträger
Ein paar Gruppen werden jetzt geschützt, leider nicht alle. Die FDP weist darauf hin, dass die Berufsgruppen geschützt würden, nicht deren Kunden, Patienten, Mandanten, Zuträger. Ist das Absicht?
Andererseits wird der "präventive" Bereich immer weiter ausgebaut - die Vorbereitung, die Planung, heutzutage ist selbst die Ausbildung strafbar. Von Gedanken- oder Meinungsverbrechen gegen den Staat wollen wir jetzt nicht lieber nicht reden.
Kennzeichenlesegeräte und deren flächendeckender Einsatz
Die FDP-Hessen und die CDU stimmen dem Einsatz solcher Kennzeichen-Lesegeräte zu. Es werde ja sowieso schon gemacht. Bestimmte Auswertungen werden verboten, andere nicht? Gilt auch hier alles als erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist? Was ist aus der Datensparsamkeit des Volkszählungsurteils geworden?
Was passiert, wenn die Lesegeräte und Videoüberwachungsanlagen durch den kontinuierlichen technischen Fortschritt nicht "nur" in der Lage sind von Tausenden mit beliebiger Geschwindigkeit vorbeifahrenden Fahrzeugen die Kennzeichen zu lesen, sodern erkennt gleich das Gesicht des Fahrers und seiner Passagiere gleich mit? Ist das auch erlaubt, weil es nicht verboten wurde?
Wie schön, dass auch das von vielen geschätzte Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass KFZ-Kennzeichen ein Kennzeichen eines KFZ sind (es gab auch mal für Fahrräder eine Kennzeichenpflicht!). Ist das ein Argument für den Einsatz solcher Lesegeräte? Ist die kontinuerliche Überwachung z.B. entlang der Autobahn A5 eine andere Qualität, wenn man statt einzelner Polizisten mehrere Dutzend Kameras einsetzt oder ist es nur "billiger"? Mancher ist an die DDR-Überwachung auf den Transit-Strecken erinnert, wenn ihm die Autobahn-Kameras folgen.
Die Fahndung nach Fahrzeugen wird hier (versehentlich) mit der Personen-Fahnung gemischt, ein erstes Signal für biometrische Personenerkennung?
Der geschilderte Abgleich ist doch eine Lachnummer: Sind in den Geräten selbst die Fahnungslisten enthalten oder fragt das vor Ort aufgestellt Gerät eine zentrale Datenbank ab? Üblich sind dann Logs, die alle (!) abgefragten Kennzeichen enthalten können, allein zur Überprüfung auf Missbrauch des Abfragemöglichkeit. Auch Löschvorgänge werden protokolliert, geloggt. Die fachlichen und die technischen Logs der Polizei können ihrerseits wieder ausgewertet werden, automatisiert und nachträglich. "Warum taucht ein Fahrzeug(kennzeichen) wiederholt am bekannten Straßenstrich auf? Das muss doch ein Freier sein! Da müssen wir doch mal nachsehen!"
Gerüchteweise sollen Kennzeichen schon gefälscht worden sein, z.B. als Duplikate existierender Kennzeichen, mache Kennzeichen werden sogar gestohlen!



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