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Samstag, 2. Oktober 2010

S21 - Ablauf einer rechtsstaatlichen Niederlage

Die gekonnte Lüge besteht ja bekanntlich aus (Halb-)Wahrheiten, denen "störende" Teile weggelassen werden. 
Es wird in Tausenden Tweets, Facebook-Beiträgen, "Journalisten"-Artikeln darauf hingewiesen, dass am 30.09. eine "angemeldete, genehmigteSchüler-Demonstration" von der in Stuttgart versammelten Polizeieinheiten niedergeknüppelt wurde, was auf deren Seiten angeblich Hunderte Verletzte "forderte". Die mehrfach behaupteten Toten gibt es nicht. Die herausgeschlagenen Augen wohl auch nicht?

Auch ich war nicht in S., bin weder Augen- noch Ohrenzeuge, ich kenne keine Details. Ich habe keine geheimen / besseren Informationsquellen,  außer dem, was jeder andere Bürger auch so im Internet aufschnappt. Ich möchte hier nur vollständig(er) zusammensammeln, was man bisher erfahren konnte. Demnach habe ich den Eindruck, dass
  1. eine Demonstration von Schülern für Schüler gegen S21 am zukünftigen Bauplatz angekündigt wurde. Es gibt KEINE Genehmigung, denn das ist ein BürgerRECHT. Also sind alle Hinweise auf eine "genehmigte" Demonstration Dummheit, Lüge und machen so diese Quellen unglaubwürdig bzw. nicht vertrauenswürdig. 
  2. Die Demonstration wurde auch in Stuttgart am zukünftigen Bauplatz begonnen/ durchgeführt. Die Teilnehmer "durften", konnten ihren Willen demonstrieren. Inwieweit von den Veranstaltern oder von diesen zugelassene / eingeladene Redner auf die Menge eingewirkt haben, ist mir unbekannt.
  3. Irgendwann (und DIESER Teil wird in den "Nachrichten" leider immer übersprungen!) hat die Polizei die Demonstration beendet / abgebrochen / verboten. Ich nehme dabei fest an, dass sich die entsprechenden Polizeibeamten nicht nach dem eigenen Dienstschluß, sondern nach belegbaren Ereignissen gerichtet haben. (Die Polizei filmt und dokumentiert ja selbst sehr gern). Es könnte damit zusammenhängen, dass in der kommenden Nacht die Beschlüsse wirksam werden, die auf dem Bauplatz die Einrichtung von Bauzäunen ermöglichen.
  4. Dieses Verbot wird von der Polizei (per Lautsprecher) öffentlich und mehrfach ausgesprochen, entsprechende Folgen (u.a. WaWe, Tränengas, Pfefferspray) werden angeDROHT, wenn man die Veranstaltung nicht VERLÄSST. Es soll bitte niemand sagen, dass er es nicht gehört hat. Ab diesem Zeitpunkt darf man sich nicht mehr auf diesem Gelände aufhalten. Wer dies freiwillig und absichtlich doch tut, der/die tut es bewusst und gewollt und gegen das Verbot der Polizei. 
  5. Nach diesem Zeitpunkt gab es m.E. keine "Schüler-Demonstration" mehr. Die angekündigte Demonstration war vorbei. Es ist die Pflicht der "Menge", sich zu zerstreuen. Es ist die Pflicht der Organisatoren, die Leute weg zu schicken. Es ist die Pflicht der Polizei eine solche Menge zu zerstreuen. Es wird nicht berichtet, wieviele Demonstrationsteilnehmer diesem Verbot gebeugt haben und das Gelände verließen. 
  6. Es wird auch nicht berichtet, wieviele Leute NACH dem Verbot das Gelände NEU betraten. Die verbleibenden Menschen (und dies sind NICHT mehr Teilnehmer_innen der früheren Demonstration) sind also  bewusst und gewollt am Ort der vorherigen Demonstration geblieben und extra NICHT weggegangen.
  7. Die Polizei hat ihre Ankündigungen / Drohungen wahr gemacht und begonnen den Platz in der Stuttgarter Innenstatdt auch gegen den Willen der Menge zu räumen. Die Polizei hat, wie vorher mehrfach angekündigt (?), auch Wasserwerfer eingesetzt. Das verwendete Wasser hat nicht Badetemperatur. Das verwendete Wasser ist nicht mit Seife, sondern mit den üblichen Reizstoffen versetzt.
  8. Wer mit Wasser und Reizstoffen bespritzt wird, gilt als "verletzt" ?! Die meisten Menschen sind nach kurzer Zeit davon wieder "genesen".
  9. Es werden von den m.E. sehr gut präparierten Teilnehmern ins Internet "berichtet", 
    1. dass Menschen "getötet" wurden (Lüge, denn DRK bestreitet dies)
    2. sehr viele Bilder und Videos ins Internet gestellt, z.B. nach YouTube
  10. Viele Menschen erhalten so Informationen der einen Seite aus dem Internet. Sie solidarisieren sich mit der teilweise  übertriebenen und teilweise falschen Ereignisdarstellung. Sie verstärken und wiederholen die Darstellungen, dabei wird auch / nochmals übertrieben und verschlimmert. PressureGroups sichten, sammeln und aggregieren die Rohdaten zu Präsentationen etc. "Journalisten" verwenden all diese "Informationen", um ihrerseits daraus "offizielle" Nachrichten zu machen und über die klassischen Medien zu verbreiten, OHNE dabei darauf hinzuweisen, dass es sich KEINENFALLS um "neutrales, objektiviertes oder geprüftes" Roh-Material handelt, sondern ausschließlich von der Seite der Ex-Demonstranten stammt.
Die Polizei kommt auch und speziell im Internet nicht mit ihrer eigenen Darstellung der Ereignisse hinterher. Von ihr erfährt man schlicht [fast] gar keine Darstellung. Ob die Polizei BaWü "offiziell" z.B. twittert oder einen Facebook-Seite hat? Hat sie ein öffentlich sichtbares Blog? Stellt die Einsatzleitung der Polizei BaWü eigene Videos nach YouTube?
[Nachtrag: Die Polizei Baden-Würtenberg hat tatsächlich eine Webseite, auf der momentan (2.10.2010 16:00h MESZ) der letzte Eintrag vom 29.09.2010 stammt:
24.09.2010: Innenminister Heribert Rech beruft Christian Nill zum neuen Leiter der Landespolizeidirektion Stuttgart

Mehr nicht. DAS ist die gelebte gestattete staatliche Medienkompetenz im 21 Jahrhundert. ]

Die politische Führung darf sich dann mit der entstandenen Situation auseinandersetzen. Einerseits eine äußerst aufgehetzte öffentliche Meinung in allen Kanälen mit Tausenden anscheindend "faktischer" Bildern, Hunderten Filmen und mit hetzenden Statements, die alle ausschließlich die staatliche Gewalt zeigen. Natürlich wird der Innenminister auch im staatlichen Fernsehen vorgeführt und inquiriert: Was haben SIE als oberster Polizeichef zu ihrer Verteidigung vorzubringen, bevor die Zuschauer im Sessel ihr abschließendes Urteil über ihre weiteres politisches Leben sprechen werden?

Montag, 20. Juli 2009

Der Terrorist als Gesetzgeber

"In einem maßlosen Staat gibt es vielleicht ein wenig mehr Sicherheit, aber ganz sicher viel weniger Freiheit. Ein Staat, der ständig sein Recht verkürzt und in dem Grundrechte dem Bürger nur noch dem Grunde nach zustehen, ist nicht stark, sondern schwach."
Jeder ist verdächtig. Sie nicht?
Heribert Prantl in seinem Buch, dass man nur jedem zu lesen empfehlen kann.

Samstag, 18. Juli 2009

Das liberalste Polizeigesetz ?

Mit der Drucksache 18/861 habe sich die FDP an heiße Themen herangewagt. Mit dieser Mitteilung liefert die FDP in die aufgekommene öffentliche Diskussion einige Argumente nach.

Handwerklich steht das Dokument in der Reihe anderer FDP-Mitteilungen: Es gibt nach 18 Jahren noch keine Verlinkung zu Fundstellen im WWW, das Konzept des Hypertext scheint der FDP-Hessen leider völlig unbekannt. Zitate können aus dem Dokument nicht herauskopiert werden (nicht aber auch nicht verboten! Vielleicht weil man die erweiterten PDF-Möglichkeiten auch nicht kennt? Vielleicht weil die eingesetzte EDV völlig veraltet ist? Grüße nach Bingen!)
Hier erklären wir, warum viele Kritikpunkte unberechtigt sind...
Die FDP-Fraktion hat jetzt gemerkt, dass es wenig Lob, aber viel Kritik gibt, dass die Kritik sich vor allem auf die Liberalen stürzt, weil von ihnen - zu recht - erwartet wird / wurde, die Bürger- und Freiheitsrechte zu schützen. Das ist doch schon mal etwas positives, das ist richtig, denn die FDP steht für Bürgerrechte und für die Freiheit. Sie steht nicht für Polizeistaat, sie steht nicht für Überwachungsstaat, sie steht nicht für die politische Unterdrückung, nicht in Hessen, nicht in Deutschland oder Europa.

Unklar bleibt erstmal die Frage, ob eine Kritik berechtigt und eine andere unberechtigt ist, welche Kritik von der FDP-Hessen als berechtigt, welche als unberechtigt angesehen werden. Man könnte sich sich wünschen, dass im Dokument eine Gegenüberstellung der bekannt gewordenen Kritikpunkte mit entsprechenden Gegenargumenten erfolgt. Dem ist leider nicht so, sondern es wird pauschal unbestimmter Kritik die Berechtigung abgesprochen. Schade.
...wie wir Bürgerrechte und -freiheiten geschützt haben, gleichzeitig eine effizientere Polizeiarbeit ermöglichen...
Unklar bleibt auch erstmal das Statement, dass die bisher bestehenden Bürgerrechte vor dem stärkeren Zugriff der CDU und des hessischen Staates geschützt wurden, gleichzeitig aber die Polizeiarbeit effizienter gemacht wurde.
Man kann sich fragen, welchem Beruf die Wähler nachgehen: Sind die hessischen Wähler alle Rechtsanwälte oder Polizisten, die aus eigener Anschauung bereits wissen, wie schwer und bitter, aber auch wie ineffizient ihre Arbeit ist oder sind die meisten Bürger Hessens eher weniger "vom Fach" und bedürfen weiterer Informationen?
Jeder hessische Bürger wird sicherlich gerne zustimmen, dass die aus seinen Tasche bezahlten Staatsorgane und Behörden effizient, d.h. mit dem geringsten möglichen Mitteleinsatz, arbeiten. So fordern dies auch diverse Gesetze als das Staatshandeln: "wirtschaftlich und sparsam". Es macht erschaudern, dass die hessische Polizei in der CDU-Alleinherrschaft anscheinend nicht effizient arbeitete und erst die FDP für effizientere Arbeit des Innenministeriums sorgen musste.
Dazu gehört sicherlich auch die Frage der modernen Ausstattung mit modernen, informationsverarbeiteten Systemen, gemeinhin genannt "PC" und vernünftiger Software, sowie der ausreichenden Schulung der betroffenen Mitarbeiter. Leider ist Hessen nicht dafür bekannt, dass die eingesetzte EDV "richtig" genutzt wird (Beispiel). Hoffen wir also, dass (wenigstens) einige Abläufe gestrafft und entschlackt wurden, dass Formulare vereinfacht und Medienbrüche vermindert wurden - ein normales Aufgabengebiet des amtierenden obersten Polizisten, hier des hessischen Innenministers Bouffier. Leider sind auch hierzu keine weiteren Informationen bekannt.

Es bleibt zu hoffen, dass die Ineffizienz im vorliegenden Fall nicht hauptsächlich auf die Überlegung zurückgeführt wird, dass die noch bestehenden Freiheitsrechte und Bürgerrechte der Hessen der hessischen Polizei die Arbeit "unnötig" erschweren. Man könnte die Arbeit der Polizei sonst deutlich erleichtern, indem man z.B. die Unschuldsvermutung aufgibt, dem Verdächtigen die Last des Unschuldsbeweises anhängt, seinen Rechtsanwalt dabei aber beliebig abhören und durchsuchen kann. Das wäre - für die Polizei - einfacher, schneller, billiger und das Ende der Freiheit in Hessen. Leider lässt auch dieses Dokument die Details im Dunkel.
Unklar bleibt auch, wie ineffizient sie vorher war und um wieviel sie effizienter wurde.
1. Keine Freiheit ohne Sicherheit
Die FDP stellt als erstes, also wichtigstes Thema eine Verknüpfung von Freiheit und Sicherheit her. Die erstellte Verknüpfung ist absolut, i.S.v. gar keine Freiheit ohne vollständige Sicherheit? Man könnte sich hier differenziertere Verknüpfungen vorstellen.

Die eigentlichen Gegensätze sind aber nicht Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern Bürgerrechte und die diese bedrohende Staatsgewalt, und so würde die Überschrift erkennbar keinen Sinn haben: "Keine Freiheit ohne bedrohende Staatsgewalt". Es geht richtigerweise um ein Austarieren zwischen dem was richtig, notwendig und unabdingbar ist: der Freiheit und dem was unbedingt notwendig, dringend und wichtig, aber minimale Einschränkungen hat - der dem entgegenstehenden Polizeigewalt.
Es geht nicht darum, der Polizei die Arbeit zu vereinfachen, sondern den Bürgern das Leben zu vereinfachen. Es geht nicht darum, den Bürgern fälschlicherweise eine trügerische "Sicherheit" einzureden oder darzustellen, wenn das Leben naturgemäß Risiken und Gefahren birgt. Es geht darum, den Bürgern reinen Wein ("Wahrheit") einzuschütten, damit sie auf Basis vernünftiger Begründungen das Handeln der FDP-Hessen schätzen können.
Dabei die Abgeordneten des hessischen Parlamentes sicherlich berechtigt, für alle hessischen Bürger festzulegen, was sich die Mehrheit der Bürger selbst zumuten möchte, um aus ihrer Mitte die Straftäter zu finden, zu fangen und auszusondern. Die Grenze möchte man - gerade in der heutigen Zeit von häufigen Terrordrohungen und Nachahmern - aber nicht an der Grenze des gerade noch von der Verfassung zulässigen sehen, sondern in dem minimalen, unbedingt notwendigen Maße.
Als Liberale treten wir immer für den Rechtsstaat ein. ...
Was bedeutet Rechtsstaat in diesem Zusammenhang genau? Leider wird von der FDP-Hessen kein weiterer Hinweis gegeben, der einem NICHT-Rechtsanwalt klar machen kann, was hier tatsächlich gemeint ist:
  • Keine Gefälligkeitsjustiz, keine Besserstellung bestimmter Gruppen
  • Staatliches Handeln nur wenn dies per Gesetz erlaubt ist und nur soweit es das Gesetz es zulässt.
  • Überprüfung des staatlichen Handelns gegen die Bürger mit Überprüfungsmöglichkeit der Gerichte
  • ...
Auch hier wird absolut gesprochen: "immer", in diesem Falle zu recht, den ein Unrechtsstaat, wie z.B. die ehemalige DDR, kann von Liberalen nicht geduldet, nicht gewollt werden.

Die FDP schreibt weiter:
Dabei müssen wir uns auch bewusst sein, dass wir die Freiheitsrechte, die immer oberste Maxime unserer Lebenshaltung sind, nur dann wahrnehmen können, wenn wir gleichzeitig Sicherheit für Leib und Leben haben.
Hier irrt die Partei ein wenig. Sie schreibt von sich und ihrer Position, schreibt aber über die in der Verfassung allen Bürgern garantierten Menschenrechten. Diese Menschen- und Freiheitsrechte sind nicht nur Maxime irgendeiner Gruppe, sondern für alle Menschen vom hessischen Staat zu respektieren! Sie bindet die staatliche Gewalt immer, auch wenn dies nicht von allen Bürgern selbst respektiert wird. Das ist das Große, das ist das Tolle an unserem System. Die Rechte sind nicht abhängig vom (politischen) Wohlverhalten, sondern immanent. Sie werden nicht gewährt, sondern sind erkämpft und dem Staat abgetrotzt. Das müssen sie jeden Tag neu, hier ist die FDP besonders gefordert.

Natürlich nutzen keine "Freiheitsrechte" in größter Gefahr für Leib und Leben. Sie nutzen nicht einmal bei Gefahr für das Eigentum, einem Begriff dessen Verständnis gerade bei der FDP besonders gut sein müsste. Manche Philosophen definieren Freiheit über das Eigentum und dessen Verfügungsgewalt, letztlich über das Eigentum am eigenen Körper, am Eigentum an der eigenen Gesundheit. Gerade hier hat die neue Koalition gemeinsam eingegriffen, aber noch immer nicht die Gründe und die Kriterien offenbart.
Es sind nicht "nur" irgendwelche Gefahren für "Leib und Leben", die zu Einschränkungen führen, es sind auch Gefahren das Eigentum zu verlieren, z.B. bei Straßenschlachten zwischen (linken) Extremisten und der Polizei, bei Plünderungen wie zuletzt in Straßburg. Hier muss der Staat die Bürgerrechte durchsetzen und neben Leib und Leben auch das Eigentum erhalten. Der momentanen gedanklichen Beschränkung für Gefahren gegen "Leib und Leben" wird automatisch eine Aufweichung erfahren, demnächst für die sexuelle Selbstbestimmung, dann für die Diskriminierung, letztlich wird für jedes Verbrechen (und vielleicht auch für jedes Vergehen) die bisherige "Ultima Ratio" verwendet, vergl. die Abfragen von Kontodaten durch Polizei und Sozialämter - früher als Ausnahme, jetzt die Regel.

In der Not (!) würden viele Bürger gerne mehr Sicherheit bekommen. Die Frage lautet aber: wie gross ist "die Not"?! Was sind die Kriterien, die die Koalitionsabgeordneten davon überzeugten, dass die Freiheiten bis an die Grenze des eben vielleicht noch für die (Verfassungs-)Gerichte erträgliche aufgehoben und beschränkt werden sollten.

Die FDP-Hessen verweist im weiteren auf das Programm der Bundes-FDP, deren Landesverband die Hessen-FDP ja ist. Den nachfolgend erwähnten Link hätte man - technisch gesehen - auch besser einbinden könne, damit der Leser mit einem Klick im entsprechenden Dokument ist.

Dann wird über die Verhandlungen berichtet. Wie von respektablen und erfahrenen Parteien zu erwarten haben sich die Koalitionäre es nicht "einfach" gemacht. Dazu ist das Thema HSOG sicherlich zu speziell und schwierig; für viele Bürger, für (selbsternannte) Fachleute, Kritiker, selbst für manche Rechtsanwälte auch. Welche "Vorschläge" wer wann warum gemacht hat und warum daraus (nichts) geworden ist, bleibt weiterhin ein Geheimnis. Letztlich wird der Tenor nur nochmals wiederholt, was ihn ohne weitere Informationen für die Kritiker nicht stärker oder überzeugender machen wird.
2. Gefahr von Missbrauch darf kein Regelverbot nach sich ziehen
Dem kann man eigentlich zustimmen. Manches kann man staatlicherseits regeln, manches muss man regeln, manches zu regeln ist übertrieben, manches sollte niemals staatlich reglementiert, kontrolliert oder sanktioniert werden. Hier werden getrennte Themen miteinander verknüpft, ohne die Gründe oder den Anlass dafür zu nennen.

Davon unabhänig ist die Frage des Missbrauchs oder einer Überschreitung von erlaubten Regeln durch staatliche Stellen. Dieser Missbrauch ist immer zu sanktionieren. Er darf in keinem Fall geduldet werden, denn sonst würden die Regeln ("Gesetze") zum Schutze der bürgerlichen Freiheiten schlicht überflüssig. Die Bürger haben das Recht (Rechtsstaat?!), dass sich die staatlichen Stellen genau an die ihnen aufgegeben Regeln halten - Handlungsspielräume gibt es genug.
Datensammlungen birgt immer die Gefahr von Missbrauch. An der Stelle ist es Aufgabe der Politik praktikable Lösungen zu finden.
Plötzlich kommt ein neuer Aspekt aufs Radar: "Datensammlungen" der Sicherheitsorgane. Ist es wirklich die Aufgabe "der Politik" (gemeint sind sicher die Koalitionäre) sich Gedanken über den Missbrauch zu machen? Grundfrage ist doch: darf der Staat über "seine" Bürger oder deren Sachen beliebige Datensammlungen nach eigenem Gusto anlegen, pflegen, verwerten? Wenn man annimmt, dass es erlaubt sei, ist es dann nicht eher die Aufgabe der jeweiligen Behörden und deren Minister dafür zu sorgen, dass damit kein Schindluder getrieben wird? Diese Minister sind dann dem Parlament und somit der Öffentlichkeit dafür verantwortlich? Oder wird hier eine Redelegation an das schon gut beschäftigte "Hohe Haus" vorgenommen, sich auch noch haarklein vorschreiben zu lassen, was man lassen soll? Wer trägt dann die Verantwortung? Noch immer der Innenminister oder das TEAM (Toll Ein Anderer Machts)?

Welche Vorkommnisse gab es? Wie schwer waren sie? Wer war für die Sicherheit der Datensammlung verantwortlich? Was hat man getan, um sie zu steigern? Welche Vorschläge wurden von den Fachleuten genannt, was wurde vom Ministerium vorgeschlagen? Leider noch immer keine Details. Die FDP-Hessen lobt sich selbst für ihren Mut, sie nennt wieder keine Links die erbrachte Leistung einschätzbar zu machen. Keine Datensammlungen sind benannt, keine betroffenen Systeme, nicht mal die Artikel sind benannt. Viel Spaß beim Suchen, Bürger!
Videoüberwachung
Hier werden klare Ansagen gemacht - Danke. Kriminalität wird durch Videoüberwachung aber wohl nie verhindert, nicht mal eingeschränkt. Lediglich die Strafverfolgung kann gelegentlich erleichtert werden. Ob dies dem bedrückenden Gefühl der dauernden Verfolgung angemessen ist, muss politisch entschieden werden. Viele sagen dazu: NEIN. Wo ist geregelt, dass man öffentlich an- oder aufzeigen muss, wer welche Videoaufzeichnungen zu welchem Zweck sammelt, wielange die Aufzeichnungen aufgehoben werden, wie sie ausgewertet werden? Hier könnte die FDP echtes Neuland betreten - denn an wen soll sich der überwacht fühlende Bürger wenden? Die Polizei sammelt ja bereits solche Listen - wann werden sie veröffentlicht?
Berufsgeheimnisträger
Ein paar Gruppen werden jetzt geschützt, leider nicht alle. Die FDP weist darauf hin, dass die Berufsgruppen geschützt würden, nicht deren Kunden, Patienten, Mandanten, Zuträger. Ist das Absicht?
Andererseits wird der "präventive" Bereich immer weiter ausgebaut - die Vorbereitung, die Planung, heutzutage ist selbst die Ausbildung strafbar. Von Gedanken- oder Meinungsverbrechen gegen den Staat wollen wir jetzt nicht lieber nicht reden.
Kennzeichenlesegeräte und deren flächendeckender Einsatz
Die FDP-Hessen und die CDU stimmen dem Einsatz solcher Kennzeichen-Lesegeräte zu. Es werde ja sowieso schon gemacht. Bestimmte Auswertungen werden verboten, andere nicht? Gilt auch hier alles als erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist? Was ist aus der Datensparsamkeit des Volkszählungsurteils geworden?
Was passiert, wenn die Lesegeräte und Videoüberwachungsanlagen durch den kontinuierlichen technischen Fortschritt nicht "nur" in der Lage sind von Tausenden mit beliebiger Geschwindigkeit vorbeifahrenden Fahrzeugen die Kennzeichen zu lesen, sodern erkennt gleich das Gesicht des Fahrers und seiner Passagiere gleich mit? Ist das auch erlaubt, weil es nicht verboten wurde?
Wie schön, dass auch das von vielen geschätzte Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass KFZ-Kennzeichen ein Kennzeichen eines KFZ sind (es gab auch mal für Fahrräder eine Kennzeichenpflicht!). Ist das ein Argument für den Einsatz solcher Lesegeräte? Ist die kontinuerliche Überwachung z.B. entlang der Autobahn A5 eine andere Qualität, wenn man statt einzelner Polizisten mehrere Dutzend Kameras einsetzt oder ist es nur "billiger"? Mancher ist an die DDR-Überwachung auf den Transit-Strecken erinnert, wenn ihm die Autobahn-Kameras folgen.
Die Fahndung nach Fahrzeugen wird hier (versehentlich) mit der Personen-Fahnung gemischt, ein erstes Signal für biometrische Personenerkennung?
Der geschilderte Abgleich ist doch eine Lachnummer: Sind in den Geräten selbst die Fahnungslisten enthalten oder fragt das vor Ort aufgestellt Gerät eine zentrale Datenbank ab? Üblich sind dann Logs, die alle (!) abgefragten Kennzeichen enthalten können, allein zur Überprüfung auf Missbrauch des Abfragemöglichkeit. Auch Löschvorgänge werden protokolliert, geloggt. Die fachlichen und die technischen Logs der Polizei können ihrerseits wieder ausgewertet werden, automatisiert und nachträglich. "Warum taucht ein Fahrzeug(kennzeichen) wiederholt am bekannten Straßenstrich auf? Das muss doch ein Freier sein! Da müssen wir doch mal nachsehen!"
Gerüchteweise sollen Kennzeichen schon gefälscht worden sein, z.B. als Duplikate existierender Kennzeichen, mache Kennzeichen werden sogar gestohlen!



Samstag, 11. Juli 2009

"Liberales" Hessisches Polizeigesetz und seine Begründung

Die in den letzten Jahren sensibilisierteren Bürgerrechts-Gruppen (Bsp1,Bsp2) haben inzwischen gemerkt, dass auch in Hessen "ein schärferer Wind" weht und zählen die neuen und geänderten Einschränkungen des Hessischen Sicherheits Ordnungs Gesetz (HSOG) auf. Sie richten ihren Zorn und Endtäuschung aber nicht auf die sicher hinter dem Gesetz stehende Law-and-Order-Partei CDU und ihren rechtskonservativen Innenminister Bouffier, sondern auf die ehemalige Bürgerrechte-Partei FDP.

Leider haben die Innenpolitiker und Polizei-Spezialisten der hessischen FDP die Zeit vor, während und nach den koalitionsinternen Verhandlungen nur unzureichend für eine offensive Medienarbeit genutzt. Sie haben die Gründe und möglicherweise vorhandenen Vorteile mit den klaren Nachteilen nicht gegenübergestellt und die unterschiedlichen Verhandlungspositionen der (kritischen) Öffentlichkeit nicht offenbart.

Nach den primären Interessengruppen stehen weitere, die positiv den Bürgerrechten stehende Gruppen und die in dem Umfeld entstandenen Medien und Dienste bereit auf den abfahrtsbereit stehenden Zug "Bürgerrechte in Hessen" aufzuspringen, z.B. hier. Die politische Konkurrenz wird wahrscheinlich daraufhin ihrerseits die Steilvorlage nutzen und versuchen, den laufenden Bundestagswahlkampf negativ zu beeinflussen.

Ergänzend ist in den letzten Jahren und jeden Monat stärker das Internet mit seinen sich selbst verstärkenden Kommentier- und Bewertungsmöglichkeiten gekommen, genannt "Web 2.0". Alle netzaffinen Bürger können beliebige Inhalte kommentieren, originale Pressemitteilungen der Parteien, sekundäre Pressemeldungen über die Parteien, Presseberichte über Presseberichte. Auch können die Netzbürger all diese Meldungen und diese Kommentare bewertet werden. Dies machen die Bürger mit steigendem Spass und Engagement, nicht immer zugunsten der FDP.

Vielleicht kann die hessische FDP und ihre Protagonisten noch schnell das Ruder herumreissen und den Tiger reiten: Wenn man jetzt noch schnellstens die Gründe für den aktuellen Stand des HSOG erklärt und dokumentiert, dass die FDP die vorhandenen Freiheiten sinnvoll vertreten und verteidigt hat, kann daraus noch ein Sieg in einem m.E. wichtigen Poltikfeld werden und die Bundestagswahl bundesweit unterstützen, statt die schwächelnde CDU im Abwärtssog zu begleiten. Reichen die Zugewinne der FDP nicht die Verluste der CDU/CSU überzukompensieren, so ist die mögliche Mehrheit im Bundestag deutlich gefährdet. Es ist kaum vorstellbar, dass dies der hessischen FDP von den anderen Landesverbänden und der Bundespartei nach einer verlorenen Bundestagswahl gedankt wird.

Andererseits kann es natürlich auch sein, dass sich, wie bisher, keine Sau für die speziellen und recht schwer verständlichen Veränderungen ein spezielles Landesgesetz ("WTF ist das HSOG??") interessiert. Die betroffene Bevölkerung meint weiterhin, davon nicht betroffen zu sein und dass die Polizei und Geheimdienste nur gegen "die vorgehen, des es sowieso verdient haben". Die Bürgerrechtsgruppen werden sich weiterhin abstrampeln und weder eine breitere Medienaufmerksamkeit noch einen Wiederhall in der Bevölkerung erreichen. Die schwarzen Sheriffs werden durch Hessen reiten und mit dem Sonnenuntergang werden auch die bürgerlichen Freiheiten vergehen.

Donnerstag, 9. Juli 2009

FDP-Pressemitteilung: Liberalstes Polizeigesetz, das es in Hessen je gegeben hat

Die Hessische FDP berichtet über ihre Erfolge bei der inneren Sicherheit:
Wir schaffen das liberalste Polizeigesetz, das es in Hessen je gegeben hat, und steigern gleichzeitig weiter die Sicherheit in Hessen“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Bei Steigerungen möchte man gerne wissen, von welchem Wert welcher Größe und um wieviel auf welchen Wert gesteigert wird. Leider lässt die o.g. Pressemitteilung den geneigten Leser im Ungewissen.
Ob das neue HSOG tatsächlich liberaler ist, wie das erste hessische Gesetz nach dem Kriegsende möchte man bezweifeln, weil seitdem sich vieles (auch technisch) geändert hat. Es ist sicher liberaler, als es die hessische CDU allein hätte haben wollen - und das ist sehr gut so!
Der schwierigste und heikelste Fragenkomplex war: Wie können wir in Zeiten schier unendlich wachsender technischer Möglichkeiten sicherstellen, dass die Polizei auch vor raffinierten Überwindungsmechanismen nicht kapitulieren muss?
Hä? Könnte hier ein Denkfehler vorliegen: die inzwischen schwarz-blaue Polizei möchte sicherlich die modernen Möglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre überwinden, vor denen sie sonst kapitulieren müsste?!

Die FDP beobachtet, dass "Kapitalverbrecher" moderne Technik benutzen - erstaunlich, dass in Hessen Kapitalverbrecher noch frei herumlaufen können und moderne Technik nutzen, ohne dass die Polizei sie wieder hinter Gitter bringt, hinter die die Verbrecher ja wohl ein Richter schickte. Alle anderen sind erstmal "Verdächtige" und als unschuldig zu betrachten. Beobachtet ein Polizist eine Straftat, dann muss er einschreiten, für die Bestrafung der beobachteten Straftat sorgen (Anzeige, Staatsanwaltschaft) und so weitere Straftaten verhindern.

Die FDP-Hessen habe eine klare rechtliche Grenze gezogen, indem man auf dringenden CDU-Wunsch die neue "Quellen-TKÜ" einführt, d.h. bevor sich der Verdächtige eines Verschlüsselungsprogramms bedienen kann, wird aus der eigenen Tastatur das bisher geheime Passwort an die Polizei oder die Geheimdienste übermittelt. Wozu noch Verschlüsselung, wenn der Staat über Kopien der eigenen Passwörter verfügt? Somit ist den Ermittlungsbehörden schlicht jeder Bereich des Lebens zugänglich, sei es schriftlich oder (fern-)mündlich (und mit dem "Großen Lauschangriff" auch als Video in Farbe und live!).

Aktuell werden von der FDP Hessen weitere verdeckte ("Online"-)Untersuchungen der Datei-Inhalte der EDV des Verdächtigen abgelehnt. Diese Aufgabe kann dann der "Bundestrojaner" mit seinen Möglichkeiten für alle Sicherheitsbehörden übernehmen, auch diesen hat die FDP leider mitgetragen.
Es mag keine grundsätzlich neue Methode sein, aber es ist eine neue Qualität die dem Staat zur Überwachung seiner Bürger zur Verfügung gestellt wird, eine Nachrüstung gegen den verbesserten Schutz der bürgerlichen Privatsphäre der 6.000.000 Bürger gegen die Handvoll (?) OK und Terroristen.
Betroffen sind hier die privaten oder dienstliche EDV, bei den (Groß-)Providern und Telekommunikationsfirmen können die Behörden eh ein- und ausgehen, ohne auf größere Widerstände zu stoßen. Staatliche Netze stehen unter weiteren Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten, sei es in Schule, Universität oder Behörde oder Amt.

Problematisch erscheint auch der Hinweis auf die "Gefahrenabwehr", also auf eine verdeckte staatliche Überwachungstätigkeit VOR einer tatsächlichen Straftat. Diese Gefahrenabwehr solle darüberhinaus auch im Internetzeitalter gewährleistet werden, was m.E. bedeutet, dass den überwachten Bürgern ein (weiteres bisher ungeschriebenes?) Recht auf Gefahrenabwehr durch den Staat zustehen soll, wobei sich die Gefahrenabwehr nicht auf die staatliche Überwachung selbst bezieht.

„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ (Benjamin Franklin)

Dieses anscheinende Gefahren-Schutz-Recht sorgt für eine Überwachungspflicht, der sich der hessische Staat unterziehen muss - dafür können weder amtierende CDU noch FDP etwas. Schuldprojektion als Quadratur des Kreises: Schutz der Bürger durch Überwachung der Bürger - Hallo, Orwell´sche Überwachungspirale?

Dass der notwendige Aufwand um so mehr steigt, je vollständiger man "Gefahren" ausschließen will, kann man an der (un-)bemannten Raumfahrt beobachten. Einen 100% Schutz der Bürger vor jeglichen Gefahren kann man eh niemals erreichen, man sollte es auch nicht probieren, sondern konkrete Kennzahlen festlegen und veröffentlichen. Vielleicht sollte man statt dessen den Bürgern offen sagen, welche Risiken tatsächlich (statistisch) vorliegen, diese in eine Beziehung zu anderen Risiken setzen und aufzeigen welche Risiken mit welchem vernünftigen Aufwand bereits begegnet wird?

Einen lobenswerte Abschluß bildet die herbeiverhandelte Akzeptanz, dass die üblichen Berufsgruppen (Geistliche, Abgeordnete, Rechtsanwälte, Journalisten) nicht so einfach komplett (Quellen-TK) überwacht werden dürfen. Das Arztgeheimnis ist leider noch nicht darunter, dies wurde von der hessischen CDU nicht geschluckt, damit der Staat bei Gesprächen zwischen bürgerlichem Patienten und dem Arzt weiterhin dabei sein darf!

Nachtrag1: Presseartikel

Montag, 29. Juni 2009

Zur "Neuordnung" des hessischen Polizeirechts

Die hessischen Koalitionäre verhandeln über das hessische Polizeigesetz (HSOG) und bringen die Änderungen gemeinsam ein. Es ist absehbar, dass jede Seite versucht, ihre Positionen und Überlegungen einzubringen. Schauen wir nach der Liberalität, die der Gießener Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Greilich FDP-MdL einbringen konnte. (Einen Link auf die Webseite sparen wir uns, die PM hatte auch keinen). Es sei
mit einer Fülle neuer, beziehungsweise modifizierter Regelungen den technischen Neuerungen und einer zunehmend verstärkten Bedrohungslage durch terroristisch motivierte Straftäter Rechnung getragen.
Dies macht eher Sorge, eine unbestimmte "Fülle" neuer Regelungen, die gegen die hessischen Bürger angewendet werden. Von der gesteigerten Komplexität, von Undurchschaubarkeit, von Regelwut und Bürokratie wollen wir nicht ausgehen, dies sind doch liberale Themen.

Bedrohungslage ?


Hier wird eine "zunehmend verstärkten Bedrohungslage" postuliert, leider aber keine Details und keine Links auf Details mitgeliefert. Eine schnelle Suche liefert eine sicherlich vorhandene "geänderte Bedrohungslage" oder eine - nach Bundesinnnenminister Schäuble, CDU, "unveränderte Bedrohungslage". Tja.

Quellenüberwachung

Insbesondere die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Neuregelung der Automatischen Kennzeichenlesesysteme sind wichtige Anliegen der Koalitionsfraktionen“, erklärte Bellino.
Drängt es die FDP nach einer "Telekommunikationsüberwachung"? Sprache und Geräusche an der Quelle "abfangen", soll verhindern, dass sich die Bürger einer Verschlüsselung bedienen können, deren Zugang und Öffnung der hessischen Polizei und dem landeseigenen Geheimdienst nicht möglich sei.
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sitzen ja seit Jahrzehnten im im Telefon und können dort abhören, egal ob analog oder digital oder im Handy. Seit ein paar Jahren gibt es aber auch Telefonie über den eigenen Rechner, entweder mit anderen Rechnern oder mit beliebigen Telefonen auf der Welt. Diese Telefonie kann verschlüsselt sein. Viele Telefonate werden wohl noch immer mit Skype betrieben, dessen Verschlüsselung angeblich ungeknackt ist.Weitergehende Informationen hier. Skype hat sich wohl bereiterklärt, die Verschlüsselung für den Staat zu öffnen.
Es ist anzunehmen, dass eher die CDU nach weiterer , intensiverer und umfassender Überwachung der Bürger strebt.
„Dabei war es uns wichtig, dass die Polizei auch vor raffinierten Überwindungs­mechanismen, die inzwischen von Straftätern benutzt werden, nicht kapitulieren muss, aber gleichzeitig durch Eingriffe mit Augenmaß die Bürgerrechte gewahrt bleiben und die abscheuliche, organisierte Kriminalität ein friedliches Zusammenleben der Gesellschaft in Freiheit nicht einschränken wird“, so Greilich.
Die erwähnten "raffinierten Überwindungsmechanismen" schützen Menschen in Ländern mit (staatlicher) Überwachung, wie China, Iran, (Nord-Korea, wenn die überhaupt entsprechende Rechner hätten), Rusland. Sie eröffnen diesen eine überwachungsfreie Kommunikation. Das sich dieser legalen Mittel neben tausender Bürger auch manche Mitglieder der o.g. "organisierte Kriminalität" bedient, ist natürlich. Die Frage, die üblicherweise Liberale stellen, ist abzuwägen, ob die Wenigen eine komplette Überwachung Aller rechtfertigt. Auch dafür gibt es bestimmt zwei (oder mehr) Antworten.

Manche Bürger sind ja nicht nur freigiebigst mit ihren persönlichen Daten (z.B. StudiVZ), sie haben überhaupt kein Problem, wenn "der Staat" sich bis aufs Intimste nähert und an den Daten selbst bedient. Bankengeheimnis - Quatsch - weg damit! Das allerdümmste Argument ist "ich hab doch nichts zu verstecken, nichts zu verbergen, was soll mir also passieren, wenn der Staat guckt und horcht und filmt?"

Andere Bürger sind da vorsichtiger. Sie wähnten sich teilweise noch im Schutz einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung und einem Grundgesetz mit Überwachungs- und Zensurverboten. Das wurde ja gerade durch die CDU in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles abgeschafft, eingeschränkt und zurückgenommen. Hier hoffen und verlassen sich die Bürger auf die FDP-Abgeordneten, die auch in Hessen gerade das Augenmaß und den Schutz der Bürgerfreiheit im Fokus behält und durchsetzt. Leider wird nicht klar, wo das liberale Augenmaß gewirkt hat.

Fristenlösung

Geltungsfrist des HSOG, das zum Jahresende ausläuft, bis 2014 verlängert.
Warum hat sich das Gesetz bewährt? Leider ist in der PM kein Wort zu den Gründen, den Vorteilen oder Erkenntnissen genannt. Für die beteiligten Fachleute ist wohl alles so klar, dass man es dem Bürger nicht weiter erklären oder begründen muss. Schade.
Was wäre eigentlich in 2010 passiert, wenn das HSOG nicht mehr gälte? Müsste die Polizei und der Verfassungsschutz seine Arbeit komplett einstellen? Würde Hessen zum Mekka, zur Kriminellenoase, zur Freistatt für Verbrecher? Man möchte hoffen, dass es für die Verlängerung gute Gründe gab, man bekommt sie nicht genannt.

Abwägung

Zwischen den Erfordernissen einer modernen Polizeiarbeit und der Rechtssicherheit für Polizeibeamte einerseits sowie dem Schutz der Grundrechte der Bürger andererseits wurde dabei sorgsam abgewogen“, erläuterten Bellino und Greilich.
Tja, auch hier ersparen uns Bürgern die Koalitionäre weitere, unnötige Details. Bestimmt wurde abgewogen, doch wohin hat sie die Waage geneigt? Wer hat 40% der hessischen Stimmen und wer hat 11%?
Wenn man verfolgt, welche "Forderungen" von der Polizeigewerkschaft aufgestellt werden, kann einem schlecht werden. Natürlich wäre die Arbeit für die Polizei in einem Orwellschen Überwachungsstaat leichter. Diese "Arbeitserleicherterung" kollidiert nur mit den Bürgerrechten und deren Schutz vor einem übermächtigen Staat. Damit muss sich die GdP nicht auseinandersetzen, es reicht wenn sie zum Nutzen ihrer Mitglieder agiert und agitiert. Die CDU hat erfahrungsgemäß ein offenes Ohr für deren Bedürfnisse, weniger für den Schutz der Bürgerrechte. Wo ist die Stimme der Liberalen zu hören: "SO nicht"? Man kann sicher sein, dies wurde gesagt, gerufen - was ist genau draus geworden? "Die CDU wollte X, durch unermütlichen, zähen Einsatz und durch gute Verhandlung ist X-Y draus geworden!". Man muss leider glauben, wo man lieber wissen möchte! Details? Ein Vergleich der entsprechenden Wahlprogramme? Ein Verweis auf den Koalitionsvertrag - Leider Fehlanzeige!

Es wird ins HSOG eine neue Quellenüberwachung eingeführt. Rein technisch gesehen, kann man durchaus (von außen, unbemerkt, unerlaubt) ein am PC angeschlossenes Mikrophon einschalten. Wenn der PC mit dem Internet verbunden ist, könnte man die eingehenden Daten aus dem PC herausschaffen. Da in der Mehrheit aller deutschen Haushalte (mindestens) ein PC steht: Hallo, Orwell, hallo 1984 - Tschüss, Volkszählungsurteil über die informelle Selbstbestimmung, tschüss Freiheit!
Die neue Vorschrift schafft eine Rechtsgrundlage für den verdeckten technischen Eingriff in ein informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung (so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Nehmen wir also zur Kenntnis, dass es jetzt eine Rechtsgrundlage gibt. Hurra - das macht alles viel leichter zu ertragen, dass die arme Polizei jetzt nicht mehr in einer Grauzone agieren muss, sondern sich auf ein Gesetz / Verordnung berufen kann. War das nicht auch mit der Rastverfahndung so, mit der Studenten technischer Fächer mal eben unter Generalverdacht gestellt wurden und der nur / zuerst der Gießener Asta und die Gießener Universität wiedersprach?

Natürlich ist es "erforderlich", dass dies "verdeckt" also geheim geschieht. Don Corleone oder seine Mitarbeiter sollen schließlich nicht mitbekommen, wer da so alles in "seinem" PC steckt. Das andere Bürger es auch nicht mitbekommen, nennt man dann "Kollateralschaden", soviel zur informationellen Selbstbestimmung. Eine Telefonüberwachung betrifft ja auch nur das Handy von Don Corleone oder sind - in der Realität - plötzlich auch alle anderen Anrufer und Angerufenen in der Überwachung? Wer weiss es? Der hessische Staat kann in jedem Gerät mit Mikro stecken, in jedem Handy, in jedem Computer, in Telefon(anlagen), etc. Jetzt mit parlamentarischen Genehmigung. Danke, CDU!

Vielleicht trifft man sich dort mit anderen Überwachern anderer Dienste, Behörden oder befreundeter Organisationen. Iranische Dienste hören Exil-Iraner ab, chinesische Dienste hören exil-chinesische Dissidenten, Staatsanwälte hören Strafverteidiger, Firmen hören ihre Mitarbeiter ab. Privatsphäre, das war einmal. Wozu noch Betriebs- oder Personalräte? Wozu ein Arztgeheimnis, wenn der anwesende PC alles petzt? Hauptsache es gibt eine Rechtsgrundlage!
Telefonate über das Internet werden automatisch durch eine Software verschlüsselt und können dann von der Polizei nicht mehr mitgehört werden. Deshalb müssen die Gesprächsinhalte vor dem Eingreifen der Software abgehört werden – an der Quelle, also bei der Eingabe in die Tastatur oder beim Sprechen ins Mikrofon.
Es ist alles so einfach. Die Polizei "darf" ja auch Abhörwanzen in Wohnung, Praxis und am Arbeitsplatz setzen, sie darf - seit der Ermächtigung für den "großen Lauschangriff" auf den Bürger - auch Videoaufnahmen aus der Wohnung machen. Jetzt sprechen die bösen Buben einfach nicht mehr in die Wanzen, in die geheimen Kameras, sondern in den eigenen PC. Da muss die CDU ja was dagegen tun!

Wozu dienen noch Passwörter und unknackbare Verschlüsselungsprogramme, wenn der Staat in der Tastatur sitzt und sie im Original abgreift. Wozu noch ein Zeugnisverweigerungsrecht? Wozu noch die Aussageverweigerung von Verwandten und Ehepartnern, wenn die ganze Wohnung längst komplett überwacht wird und werden kann? "...wurden sorgsam abgewogen" - und für zu leicht befunden.
Dies ist keine neue Überwachungsmöglichkeit der Polizei, sondern eine Anpassung der bisherigen Befugnisse an aktuelle technische Entwicklungen.
Ups. Erschreckend zu erfahren, dass auch diese Überwachung während der letzten Jahre in Hessen erlaubt wurde. Waren die bisherigen Regelungen zu unflexibel? Zu speziell? Oder waren die Regelungen "zu kurz gesprungen" und nicht umfassend genug formuliert. Handwerklich schlecht oder falsch? Stammen die bisherigen Befugnisse aus einer CDU-Alleinherrschaft oder aus der letzten schwarz-Gelben Koalition?
Leider informiert die PM nicht über Details, Erfahrungen. Es werden keine Zahlen genannt, auf keine Hintergrundinformationen verwiesen (Links!!).
„Wir konnten uns bei den Koalitionsverhandlungen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, beim Thema Online-Durchsuchung nicht einigen, weil die Koalitionspartner hier gegensätzliche Auffassungen haben. Wir waren uns aber einig, dass unter engen Voraussetzungen die – bereits jetzt mögliche – Telekommunikationsüberwachung auch dann möglich sein muss, wenn die Kommunikation lediglich anstatt per Telefon per Internet geführt wird“, sagten die beiden Innenpolitiker.
Puh. Es werden vom Staat nach eigem Gusto zwar Bilder und Töne abgegriffen, aber die im eigenen PC Daten und Dateien werden (noch) nicht abgegriffen! Das sieht nach einem Erfolg der FDP aus! Keine Einigung, keine Verschärfung! Bravo!!

Kennzeichenlesesysteme

Die Vorschrift ersetzt die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene bisherige Bestimmung.
Was eine Pleite - es gab eine Vorschrift, die vom obersten Gericht aufgehoben werden musste, weil sie gegen die Verfassung verstieß. Aber die CDU lernt ja teilweise noch dazu, probiert es über einen anderen Weg, der noch nicht verboten wurde.
Zugelassen wird der Einsatz von Kennzeichenlesesystemen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Abwehr von konkreten Gefahren (zum Beispiel zum Auffinden eines Entführungsopfers) und zum Einsatz an Orten, an denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit Straftaten gerechnet werden muss.
Also können die automatischen Kennzeichenlesegeräte auf allen hessischen Autobahnen genutzt werden, zuzüglich der noch vorhandenen Geräte, die der Staat auf jeder öffentlichen Straße aufstellen kann, wann und wo er mag.
Zusätzlich an allen (anderen) Plätzen "zur Abwehr konkreter Gefahren". Mitgeliefert wird ein Beispiel, dem sicherlich bald weitere "Beispiele" und konkrete Anlässe folgen werden. Es fängt immer langsam an mit "Terrorismus", dann "Organisierte Kriminalität", in letzter Zeit "Kinderpornographie" und es endet später (wie hiezulande noch dem einen oder anderen bekannt) bei den Kommunisten, Sozialisten, Pfarrern, Zigeunern, Jüdischen Nasen, sozial unangepassten (Hadamar) oder Brillenträgern (Pol Pot).

Was bleibt von der bisherigen Freiheit, wenn der Staat zu jeder Zeit jeden "seiner" Bürger verorten kann, jeden genommen Weg kennt, jeden Kommunikationspartner, jede Kommunikation überwacht, jede finanzielle Bewegung kennt. Heute sind die "Bewegungsprofile" noch verboten - nicht weil die Parlamentsmehrheit erkannt hat, auf was die überbordende Überwachung hinausläuft, sondern weil das letzte, oberste Gericht sich dazuwischenwarf!?
Wo ist eigentlich die Verantwortung des Innenministers für illegale Gesetze? Was ist mit Three-Strikes-Out gegen unverantwortliche Politiker? Hier wünscht man sich mehr Details, mehr Verweise auf die Arbeit und den Kampf der FDP für die Freiheit in Hessen und in Deutschland! Links auf Parteitagsanträge und -beschlüsse, auf Landesarbeitskreise und Personen. Links auf Statistiken und Studien, auf das sich die FDP beruft. Links auf liberale Bücher, Artikel und Blogs.
erhält die Polizei die ergänzende Befugnis, verdeckt Wohnungen von Personen zu betreten, gegen die ein technisches Mittel eingesetzt werden soll. Dabei geht es nicht allein um Wohnraumüberwachungen, sondern auch um Fälle, in denen zum Beispiel ein in einer Garage abgestelltes Fahrzeug mit einem Peilsender versehen werden soll. Voraussetzung ist, dass das Betreten des Grundstücks für die polizeiliche Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Außerdem besteht grundsätzlich ein Richtervorbehalt.
Was ist eigentlich aus der "Hausdurchsuchung" geworden? Wenn der Staat verdeckt, also unbemerkt vom "Verdächtigten" die Wohnung betreten kann, worauf kann man die Beweise noch gründen? Vielleicht sind jegliche Beweise ja von verdeckten "Ermittlern" erst hinterlegt wurden? Wozu dann noch Richter? Wozu ein Richtervorbehalt? Wie kann sich ein Beschuldigter, Verdächtiger gegen ein Betreten wehren, von dem er nichts weiß? Wie kann er sich Rechtsschutz verschaffen?
"Grundsätzlich" lässt wieder mindestens eine Ausnahmeregelung erahnen: bei "Gefahr im Verzug" kann der Staat und seine Staatsdiener sowieso tun, was sie wollen. Hinterher kann man sich entschuldigen oder ein unnötiges oder grob fahrlässiges Ermttlungsverfahren ja einstellen.
Was war noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung im GG Art. 13

Die Rolle der FDP ist hier leider nicht zu erkennen. Auch hier wünscht man sich mehr Details, mehr Links.
Berücksichtigung von Berufsgeheimnissen bei Auskunftspflichten sowie Maßnahmen der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung (§§ 12, 15, 15a)Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete sowie auch alle Rechtsanwälte und Journalisten werden als so genannte „Berufsgeheimnisträger“ vor der Datenerhebung mit technischen Mitteln, vor der Telekommunikationsüberwachung und vor Auskunftspflichten besonders geschützt.
Das o.g. klingt nach der liberalen FDP!

Nachtrag vom 4. Juli 2009
Mit der Gesetzesänderung würde das massenhafte Scannen von Autokennzeichen wieder zulässig, allerdings nur, sofern eine „konkrete Gefahr“ besteht, beispielsweise bei einer Entführung. Dann erfasst das Lesegerät zwar die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Wagen, sortiert aber all jene automatisch wieder aus, nach denen nicht in dem konkreten Fall gesucht wird.
Es fängt mit ganz wenigen Straftaten an, mit denen "ausnahmsweise doch" gescannt werden kann. Im Laufe der Zeit fällt auf, dass - wenn man den Krempel schon mal hat - doch damit noch mehr angefangen werden kann und muss, damit die teueren Geräte nicht verschimmeln und "gelegentlich" mal im Einsatz sind. Dann werden a) halt auch noch die anderen Kennzeichen eingespeist, die gerade "gesucht" werden (die Polizei kann da doch nicht wegschauen müssen!), da wird dann später nicht gelöscht, weil man ja später die Wege der Verdächtigen noch nachvollziehen "muss". Man kennt die Diskussion aus der eingeführten "Vorratsdatenspeicherung", bei der ja auch erstmal keiner einer (Straf)Taten gemacht hat, "aber man weiss ja nie, ob man´s nicht mal brauchen könnte"!