Montag, 29. Juni 2009

Zur "Neuordnung" des hessischen Polizeirechts

Die hessischen Koalitionäre verhandeln über das hessische Polizeigesetz (HSOG) und bringen die Änderungen gemeinsam ein. Es ist absehbar, dass jede Seite versucht, ihre Positionen und Überlegungen einzubringen. Schauen wir nach der Liberalität, die der Gießener Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Greilich FDP-MdL einbringen konnte. (Einen Link auf die Webseite sparen wir uns, die PM hatte auch keinen). Es sei
mit einer Fülle neuer, beziehungsweise modifizierter Regelungen den technischen Neuerungen und einer zunehmend verstärkten Bedrohungslage durch terroristisch motivierte Straftäter Rechnung getragen.
Dies macht eher Sorge, eine unbestimmte "Fülle" neuer Regelungen, die gegen die hessischen Bürger angewendet werden. Von der gesteigerten Komplexität, von Undurchschaubarkeit, von Regelwut und Bürokratie wollen wir nicht ausgehen, dies sind doch liberale Themen.

Bedrohungslage ?


Hier wird eine "zunehmend verstärkten Bedrohungslage" postuliert, leider aber keine Details und keine Links auf Details mitgeliefert. Eine schnelle Suche liefert eine sicherlich vorhandene "geänderte Bedrohungslage" oder eine - nach Bundesinnnenminister Schäuble, CDU, "unveränderte Bedrohungslage". Tja.

Quellenüberwachung

Insbesondere die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Neuregelung der Automatischen Kennzeichenlesesysteme sind wichtige Anliegen der Koalitionsfraktionen“, erklärte Bellino.
Drängt es die FDP nach einer "Telekommunikationsüberwachung"? Sprache und Geräusche an der Quelle "abfangen", soll verhindern, dass sich die Bürger einer Verschlüsselung bedienen können, deren Zugang und Öffnung der hessischen Polizei und dem landeseigenen Geheimdienst nicht möglich sei.
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sitzen ja seit Jahrzehnten im im Telefon und können dort abhören, egal ob analog oder digital oder im Handy. Seit ein paar Jahren gibt es aber auch Telefonie über den eigenen Rechner, entweder mit anderen Rechnern oder mit beliebigen Telefonen auf der Welt. Diese Telefonie kann verschlüsselt sein. Viele Telefonate werden wohl noch immer mit Skype betrieben, dessen Verschlüsselung angeblich ungeknackt ist.Weitergehende Informationen hier. Skype hat sich wohl bereiterklärt, die Verschlüsselung für den Staat zu öffnen.
Es ist anzunehmen, dass eher die CDU nach weiterer , intensiverer und umfassender Überwachung der Bürger strebt.
„Dabei war es uns wichtig, dass die Polizei auch vor raffinierten Überwindungs­mechanismen, die inzwischen von Straftätern benutzt werden, nicht kapitulieren muss, aber gleichzeitig durch Eingriffe mit Augenmaß die Bürgerrechte gewahrt bleiben und die abscheuliche, organisierte Kriminalität ein friedliches Zusammenleben der Gesellschaft in Freiheit nicht einschränken wird“, so Greilich.
Die erwähnten "raffinierten Überwindungsmechanismen" schützen Menschen in Ländern mit (staatlicher) Überwachung, wie China, Iran, (Nord-Korea, wenn die überhaupt entsprechende Rechner hätten), Rusland. Sie eröffnen diesen eine überwachungsfreie Kommunikation. Das sich dieser legalen Mittel neben tausender Bürger auch manche Mitglieder der o.g. "organisierte Kriminalität" bedient, ist natürlich. Die Frage, die üblicherweise Liberale stellen, ist abzuwägen, ob die Wenigen eine komplette Überwachung Aller rechtfertigt. Auch dafür gibt es bestimmt zwei (oder mehr) Antworten.

Manche Bürger sind ja nicht nur freigiebigst mit ihren persönlichen Daten (z.B. StudiVZ), sie haben überhaupt kein Problem, wenn "der Staat" sich bis aufs Intimste nähert und an den Daten selbst bedient. Bankengeheimnis - Quatsch - weg damit! Das allerdümmste Argument ist "ich hab doch nichts zu verstecken, nichts zu verbergen, was soll mir also passieren, wenn der Staat guckt und horcht und filmt?"

Andere Bürger sind da vorsichtiger. Sie wähnten sich teilweise noch im Schutz einer freiheitlich, demokratischen Grundordnung und einem Grundgesetz mit Überwachungs- und Zensurverboten. Das wurde ja gerade durch die CDU in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles abgeschafft, eingeschränkt und zurückgenommen. Hier hoffen und verlassen sich die Bürger auf die FDP-Abgeordneten, die auch in Hessen gerade das Augenmaß und den Schutz der Bürgerfreiheit im Fokus behält und durchsetzt. Leider wird nicht klar, wo das liberale Augenmaß gewirkt hat.

Fristenlösung

Geltungsfrist des HSOG, das zum Jahresende ausläuft, bis 2014 verlängert.
Warum hat sich das Gesetz bewährt? Leider ist in der PM kein Wort zu den Gründen, den Vorteilen oder Erkenntnissen genannt. Für die beteiligten Fachleute ist wohl alles so klar, dass man es dem Bürger nicht weiter erklären oder begründen muss. Schade.
Was wäre eigentlich in 2010 passiert, wenn das HSOG nicht mehr gälte? Müsste die Polizei und der Verfassungsschutz seine Arbeit komplett einstellen? Würde Hessen zum Mekka, zur Kriminellenoase, zur Freistatt für Verbrecher? Man möchte hoffen, dass es für die Verlängerung gute Gründe gab, man bekommt sie nicht genannt.

Abwägung

Zwischen den Erfordernissen einer modernen Polizeiarbeit und der Rechtssicherheit für Polizeibeamte einerseits sowie dem Schutz der Grundrechte der Bürger andererseits wurde dabei sorgsam abgewogen“, erläuterten Bellino und Greilich.
Tja, auch hier ersparen uns Bürgern die Koalitionäre weitere, unnötige Details. Bestimmt wurde abgewogen, doch wohin hat sie die Waage geneigt? Wer hat 40% der hessischen Stimmen und wer hat 11%?
Wenn man verfolgt, welche "Forderungen" von der Polizeigewerkschaft aufgestellt werden, kann einem schlecht werden. Natürlich wäre die Arbeit für die Polizei in einem Orwellschen Überwachungsstaat leichter. Diese "Arbeitserleicherterung" kollidiert nur mit den Bürgerrechten und deren Schutz vor einem übermächtigen Staat. Damit muss sich die GdP nicht auseinandersetzen, es reicht wenn sie zum Nutzen ihrer Mitglieder agiert und agitiert. Die CDU hat erfahrungsgemäß ein offenes Ohr für deren Bedürfnisse, weniger für den Schutz der Bürgerrechte. Wo ist die Stimme der Liberalen zu hören: "SO nicht"? Man kann sicher sein, dies wurde gesagt, gerufen - was ist genau draus geworden? "Die CDU wollte X, durch unermütlichen, zähen Einsatz und durch gute Verhandlung ist X-Y draus geworden!". Man muss leider glauben, wo man lieber wissen möchte! Details? Ein Vergleich der entsprechenden Wahlprogramme? Ein Verweis auf den Koalitionsvertrag - Leider Fehlanzeige!

Es wird ins HSOG eine neue Quellenüberwachung eingeführt. Rein technisch gesehen, kann man durchaus (von außen, unbemerkt, unerlaubt) ein am PC angeschlossenes Mikrophon einschalten. Wenn der PC mit dem Internet verbunden ist, könnte man die eingehenden Daten aus dem PC herausschaffen. Da in der Mehrheit aller deutschen Haushalte (mindestens) ein PC steht: Hallo, Orwell, hallo 1984 - Tschüss, Volkszählungsurteil über die informelle Selbstbestimmung, tschüss Freiheit!
Die neue Vorschrift schafft eine Rechtsgrundlage für den verdeckten technischen Eingriff in ein informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung (so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Nehmen wir also zur Kenntnis, dass es jetzt eine Rechtsgrundlage gibt. Hurra - das macht alles viel leichter zu ertragen, dass die arme Polizei jetzt nicht mehr in einer Grauzone agieren muss, sondern sich auf ein Gesetz / Verordnung berufen kann. War das nicht auch mit der Rastverfahndung so, mit der Studenten technischer Fächer mal eben unter Generalverdacht gestellt wurden und der nur / zuerst der Gießener Asta und die Gießener Universität wiedersprach?

Natürlich ist es "erforderlich", dass dies "verdeckt" also geheim geschieht. Don Corleone oder seine Mitarbeiter sollen schließlich nicht mitbekommen, wer da so alles in "seinem" PC steckt. Das andere Bürger es auch nicht mitbekommen, nennt man dann "Kollateralschaden", soviel zur informationellen Selbstbestimmung. Eine Telefonüberwachung betrifft ja auch nur das Handy von Don Corleone oder sind - in der Realität - plötzlich auch alle anderen Anrufer und Angerufenen in der Überwachung? Wer weiss es? Der hessische Staat kann in jedem Gerät mit Mikro stecken, in jedem Handy, in jedem Computer, in Telefon(anlagen), etc. Jetzt mit parlamentarischen Genehmigung. Danke, CDU!

Vielleicht trifft man sich dort mit anderen Überwachern anderer Dienste, Behörden oder befreundeter Organisationen. Iranische Dienste hören Exil-Iraner ab, chinesische Dienste hören exil-chinesische Dissidenten, Staatsanwälte hören Strafverteidiger, Firmen hören ihre Mitarbeiter ab. Privatsphäre, das war einmal. Wozu noch Betriebs- oder Personalräte? Wozu ein Arztgeheimnis, wenn der anwesende PC alles petzt? Hauptsache es gibt eine Rechtsgrundlage!
Telefonate über das Internet werden automatisch durch eine Software verschlüsselt und können dann von der Polizei nicht mehr mitgehört werden. Deshalb müssen die Gesprächsinhalte vor dem Eingreifen der Software abgehört werden – an der Quelle, also bei der Eingabe in die Tastatur oder beim Sprechen ins Mikrofon.
Es ist alles so einfach. Die Polizei "darf" ja auch Abhörwanzen in Wohnung, Praxis und am Arbeitsplatz setzen, sie darf - seit der Ermächtigung für den "großen Lauschangriff" auf den Bürger - auch Videoaufnahmen aus der Wohnung machen. Jetzt sprechen die bösen Buben einfach nicht mehr in die Wanzen, in die geheimen Kameras, sondern in den eigenen PC. Da muss die CDU ja was dagegen tun!

Wozu dienen noch Passwörter und unknackbare Verschlüsselungsprogramme, wenn der Staat in der Tastatur sitzt und sie im Original abgreift. Wozu noch ein Zeugnisverweigerungsrecht? Wozu noch die Aussageverweigerung von Verwandten und Ehepartnern, wenn die ganze Wohnung längst komplett überwacht wird und werden kann? "...wurden sorgsam abgewogen" - und für zu leicht befunden.
Dies ist keine neue Überwachungsmöglichkeit der Polizei, sondern eine Anpassung der bisherigen Befugnisse an aktuelle technische Entwicklungen.
Ups. Erschreckend zu erfahren, dass auch diese Überwachung während der letzten Jahre in Hessen erlaubt wurde. Waren die bisherigen Regelungen zu unflexibel? Zu speziell? Oder waren die Regelungen "zu kurz gesprungen" und nicht umfassend genug formuliert. Handwerklich schlecht oder falsch? Stammen die bisherigen Befugnisse aus einer CDU-Alleinherrschaft oder aus der letzten schwarz-Gelben Koalition?
Leider informiert die PM nicht über Details, Erfahrungen. Es werden keine Zahlen genannt, auf keine Hintergrundinformationen verwiesen (Links!!).
„Wir konnten uns bei den Koalitionsverhandlungen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, beim Thema Online-Durchsuchung nicht einigen, weil die Koalitionspartner hier gegensätzliche Auffassungen haben. Wir waren uns aber einig, dass unter engen Voraussetzungen die – bereits jetzt mögliche – Telekommunikationsüberwachung auch dann möglich sein muss, wenn die Kommunikation lediglich anstatt per Telefon per Internet geführt wird“, sagten die beiden Innenpolitiker.
Puh. Es werden vom Staat nach eigem Gusto zwar Bilder und Töne abgegriffen, aber die im eigenen PC Daten und Dateien werden (noch) nicht abgegriffen! Das sieht nach einem Erfolg der FDP aus! Keine Einigung, keine Verschärfung! Bravo!!

Kennzeichenlesesysteme

Die Vorschrift ersetzt die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene bisherige Bestimmung.
Was eine Pleite - es gab eine Vorschrift, die vom obersten Gericht aufgehoben werden musste, weil sie gegen die Verfassung verstieß. Aber die CDU lernt ja teilweise noch dazu, probiert es über einen anderen Weg, der noch nicht verboten wurde.
Zugelassen wird der Einsatz von Kennzeichenlesesystemen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Abwehr von konkreten Gefahren (zum Beispiel zum Auffinden eines Entführungsopfers) und zum Einsatz an Orten, an denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit Straftaten gerechnet werden muss.
Also können die automatischen Kennzeichenlesegeräte auf allen hessischen Autobahnen genutzt werden, zuzüglich der noch vorhandenen Geräte, die der Staat auf jeder öffentlichen Straße aufstellen kann, wann und wo er mag.
Zusätzlich an allen (anderen) Plätzen "zur Abwehr konkreter Gefahren". Mitgeliefert wird ein Beispiel, dem sicherlich bald weitere "Beispiele" und konkrete Anlässe folgen werden. Es fängt immer langsam an mit "Terrorismus", dann "Organisierte Kriminalität", in letzter Zeit "Kinderpornographie" und es endet später (wie hiezulande noch dem einen oder anderen bekannt) bei den Kommunisten, Sozialisten, Pfarrern, Zigeunern, Jüdischen Nasen, sozial unangepassten (Hadamar) oder Brillenträgern (Pol Pot).

Was bleibt von der bisherigen Freiheit, wenn der Staat zu jeder Zeit jeden "seiner" Bürger verorten kann, jeden genommen Weg kennt, jeden Kommunikationspartner, jede Kommunikation überwacht, jede finanzielle Bewegung kennt. Heute sind die "Bewegungsprofile" noch verboten - nicht weil die Parlamentsmehrheit erkannt hat, auf was die überbordende Überwachung hinausläuft, sondern weil das letzte, oberste Gericht sich dazuwischenwarf!?
Wo ist eigentlich die Verantwortung des Innenministers für illegale Gesetze? Was ist mit Three-Strikes-Out gegen unverantwortliche Politiker? Hier wünscht man sich mehr Details, mehr Verweise auf die Arbeit und den Kampf der FDP für die Freiheit in Hessen und in Deutschland! Links auf Parteitagsanträge und -beschlüsse, auf Landesarbeitskreise und Personen. Links auf Statistiken und Studien, auf das sich die FDP beruft. Links auf liberale Bücher, Artikel und Blogs.
erhält die Polizei die ergänzende Befugnis, verdeckt Wohnungen von Personen zu betreten, gegen die ein technisches Mittel eingesetzt werden soll. Dabei geht es nicht allein um Wohnraumüberwachungen, sondern auch um Fälle, in denen zum Beispiel ein in einer Garage abgestelltes Fahrzeug mit einem Peilsender versehen werden soll. Voraussetzung ist, dass das Betreten des Grundstücks für die polizeiliche Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Außerdem besteht grundsätzlich ein Richtervorbehalt.
Was ist eigentlich aus der "Hausdurchsuchung" geworden? Wenn der Staat verdeckt, also unbemerkt vom "Verdächtigten" die Wohnung betreten kann, worauf kann man die Beweise noch gründen? Vielleicht sind jegliche Beweise ja von verdeckten "Ermittlern" erst hinterlegt wurden? Wozu dann noch Richter? Wozu ein Richtervorbehalt? Wie kann sich ein Beschuldigter, Verdächtiger gegen ein Betreten wehren, von dem er nichts weiß? Wie kann er sich Rechtsschutz verschaffen?
"Grundsätzlich" lässt wieder mindestens eine Ausnahmeregelung erahnen: bei "Gefahr im Verzug" kann der Staat und seine Staatsdiener sowieso tun, was sie wollen. Hinterher kann man sich entschuldigen oder ein unnötiges oder grob fahrlässiges Ermttlungsverfahren ja einstellen.
Was war noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung im GG Art. 13

Die Rolle der FDP ist hier leider nicht zu erkennen. Auch hier wünscht man sich mehr Details, mehr Links.
Berücksichtigung von Berufsgeheimnissen bei Auskunftspflichten sowie Maßnahmen der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung (§§ 12, 15, 15a)Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete sowie auch alle Rechtsanwälte und Journalisten werden als so genannte „Berufsgeheimnisträger“ vor der Datenerhebung mit technischen Mitteln, vor der Telekommunikationsüberwachung und vor Auskunftspflichten besonders geschützt.
Das o.g. klingt nach der liberalen FDP!

Nachtrag vom 4. Juli 2009
Mit der Gesetzesänderung würde das massenhafte Scannen von Autokennzeichen wieder zulässig, allerdings nur, sofern eine „konkrete Gefahr“ besteht, beispielsweise bei einer Entführung. Dann erfasst das Lesegerät zwar die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Wagen, sortiert aber all jene automatisch wieder aus, nach denen nicht in dem konkreten Fall gesucht wird.
Es fängt mit ganz wenigen Straftaten an, mit denen "ausnahmsweise doch" gescannt werden kann. Im Laufe der Zeit fällt auf, dass - wenn man den Krempel schon mal hat - doch damit noch mehr angefangen werden kann und muss, damit die teueren Geräte nicht verschimmeln und "gelegentlich" mal im Einsatz sind. Dann werden a) halt auch noch die anderen Kennzeichen eingespeist, die gerade "gesucht" werden (die Polizei kann da doch nicht wegschauen müssen!), da wird dann später nicht gelöscht, weil man ja später die Wege der Verdächtigen noch nachvollziehen "muss". Man kennt die Diskussion aus der eingeführten "Vorratsdatenspeicherung", bei der ja auch erstmal keiner einer (Straf)Taten gemacht hat, "aber man weiss ja nie, ob man´s nicht mal brauchen könnte"!

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