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Samstag, 25. April 2009

Automatische Selbstanzeige bei Zensursula

Die Idee der Behörden-mit-Sicherheitscharakter (BOS: Polizei, 18 eigene und N befreundete Geheimdienste, Frag-Nicht) ist ganz eigentlich ganz pfiffig.

Teil 1 - Sammler

Wessen Computer in der Bananenrepublik Deutschland (BRD) eine Internet-Adresse aufruft, die auf der geheimen Liste der Bundesregierung steht, wird durch die DNS seines ISP "belogen": die tatsächliche IP-Adresse wird dort durch die IP-Adresse ersetzt, die via RSHA BKA bestimmt wird.

Das Ergebnis im WWW-Verkehr soll angeblich / vermeindlich eine "Stop-Seite" sein, die statt der ursprünglich angeforderten Seiten im Browser angezeigt wird. Dazu braucht man auf BOS-Seite einen Webserver. Dieser Webserver MUSS natürlich die originale IP-Adressen des Requestors kennen, damit er als "Antwort" auf jede Frage die vermeindliche "Stop-Seite" dorthin schicken kann. Der Webserver stellt von jeder "Anfrage" einen Logbuch-Eintrag mit Datum, Zeit, Anfragender IP-Adresse / DNS-Adresse und der angefragten Webseite. Also steht im Logbuch des / der Stop-Seiten-Server in einer schier endlosen Liste mit "Treffern" die spezielle IP des fragenden Computers.

Einer Daten-"Weitergabe" oder -Kopie vom ISP an die BOS, mit oder ohne Richtergenehmigung bedarf es NICHT, weil nicht interessiert wer nach der DNS-Adresse fragte, sondern was DANN geschieht. Nicht die DNS-Anfrage soll "gestoppt" werden - dazu könnte man ein "finde ich nicht zurückmelden"! Interessanter ist den folgenden Zugriff auf den vermeindlichen Adressaten zu "stoppen"!

Man könnte jedoch auch einen anderen Trick verwenden - man stellt BOS-seitig einen (oder mehrere) Proxy auf, der seinerseits die "richtigen", angeforderten (meist eh in Deutschland legalen!?) Webseiten holt und anzeigt. Würden dabei / dannach zwischen dem Kunden und dem Zielserver an sich geheime Login-Datenausgetauscht, so können diese BOS-seitig mitgeschnitten und nach Belieben weiterverwandt werden. (Man-in-the-middle-Attack, MITMA) - GOTCHA - der Täter verrät versehentlich auch noch seine ID und sein Passwort selbst!

Teil 2 - Jäger

In Deutschland sind (fast) alle ISP gesetzlich verpflichtet, für alle von ihnen verwalteten IP-Adressen für mindestens ein halbes Jahr aufzuzeichnen, welcher indivudeller Kunde diese nutzten. (Vorratsdatenspeicherung)

Diese Adressen sind automatisch (und für die ISP unbemerkt) durch die BOS abfragbar und verweisen direkt auf Kunden, d.h. indirekt auf die Personen des jeweiligen Haushaltes.

Jetzt können SIE leicht die Logbücher der BOS-eigenen Server auswerten. Jede einzelne BOS kann die Daten selbst verwerten, z.B. kann das BKA nach eigenem Ermessen weitere Ermittlungen aufnehmen oder vertiefen. Ein konkreter Anfangsverdacht ist ja durch den Rechner des "Täters" bereits hergestellt worden. Die gelegentlich störende Unschuldsvermutung kann aufgegeben werden. Die Weiterbearbeitung zur etwailigen Bestrafung kann an die Bundes- oder andere Staatsanwaltschaften abgegeben werden.

Ob "Täter" angesichts der "Fakten" vorher noch zu Spitzel- oder "Kronzeugen"-Diensten gezwungen werden, bleibt ebenfalls dem Ermessen der BOS und Justiz überlassen. Auch so kommt man bequem zu "Inoffziellen Mitarbeitern" (IM) der Stasi2.0.

Der herzliche Dank für diesen Coup geht an CDU und SPD - spezieller Dank an führenden BundesMininster Schilly, Schäuble und von der Leyen.

Donnerstag, 23. April 2009

Revenge of the Nerds - DNS-Boykott gegen Zensursula

Manche von uns betreiben in den früher "unverletzlich" genannten Wohn- oder Arbeitsräumen einen eigenen Domain-Name-Server (DNS), meist einen BIND. Dort kann man mit wenig einmaligem Aufwand seine eigenen Zone-Beschreibungen hinterlegen und pflegen, z.B. die "locale" zone, die auf die IP-Adresse 127.0.0.1 verweist. Für manche Domains ist es sinnvoll diese auch auf die IP 127.0.0.1 verweisen zu lassen - früher mehr die "Spammer"-Domains oder Advertising Server, für UvlL-Casinos, Lotterien, Viagra und Nigeria.

Da die SPD-CDU-geführte (?) Bundesregierung alles dafür tut, die Bürger des deutschen Volkes zu überwachen und ihnen mittels willfähiger Denunzianten (früher genannt Service Provider) vorschreibt, was ihrer Meinung nach noch angesurft werden darf und was nicht, ist es Zeit den Spieß umzudrehen!

Man kann in seinem BIND - neben der Angabe welchem DNS man noch vertrauen kann - seine eigenen Listen führen und z.B. die Domains
  • .bund.de.und .bsi.de.
  • bmwi.de. bmfjg.de. (= #zensursula)
  • cdu.de. und spd.de. (Parteien der Zensurbefürworter)
  • t-online.de. und vodafone.de. aus der Liste der denunzierenden ISPs, siehe Zensurprovider
  • Bitkom.de. (rückgratlosen Unterstützerverband)
umschwenken - schon wird KEIN eigener Rechner mehr durch das "Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik" überwacht, weil die Anfragen garnicht mehr die überwachenden Rechner erreichen! Keine Webseite, keine E-Mail geht mehr heraus.
Mögen die Lügen der UvdL und die Hetze von Schäuble in Hochglanz auf deren Webseiten erscheinen - wir müssen sie uns nicht anssehen! Dieses demokratische Verfahren verdanken wir den Bauern eines Iren Charles Cunningham Boycott , der 1880 friedlich und gewaltfrei zum Nachgeben gezwungen wurde.

Wohin sollte man schwenken? Man könnte dauernd, abwechselnd oder zufällig z.B. auf
umschwenken. Statt den Verrätern und Spitzeln kommen dann die positiven Kritiker in den Vordergrund, wo sie hingehören.

Vielleicht findet ich ein ehrlicher, demokratischer Anbieter, dessen öffentlicher DNS einen solchen Service bietet? Vorschläge bitte an den Author deses Artikels senden oder im Twitter unter #Zensursula veröffentlichen. Danke für die Aufmerksamkeit.

Donnerstag, 16. April 2009

Das Kundenrecht auf originales DNS?

Da die meisten Bundesbürger sich über einen Internet-Service-Provider (ISP) mit dem Internet verbinden, erhalten sie zwangsläufig von ihm für diesen Zweck eine IP-Adresse und die Angabe, welche DNS-Server des ISP er nutzen sollte.

Die Vergabe der IP-Adresse inkl. Netzmaske sowie die automatische Nennung von DNS-Servern ist die technische Grundlage für die Nutzung des Internets mit den darin angebotenen Diensten und Möglichkeiten. Ohne die Auflösung der IP-Adressen von Namen in Nummern und Nummern in Namen (reverseDNS) funktioniert kein üblicher Dienst, kein WWW, keine E-Mail, kein Twitter.

Die Zuweisung von Namen zu IP-Adressen ist ein wirtschaftlich und somit auch juristisch bedeutsamer Prozess. Der Besitzer der Domain "Quelle.de" wird nicht erfreut sein, wenn statt "seiner" IP-Adresse plötzlich eine IP-Adresse eines seiner Wettbewerbers auftaucht. Die Übernahme oder Verfälschung einer IP-Adresse oder der Domain oder der Verknüpfung wird - m.E. zurecht - als ein Angriff angesehen (DNS-Poisoning).

Bisher ist die Funktion der DNS mehr im Hintergrund betrachtet worden, weil an diesen Diensten eher selten "herumgespielt" wurde. Die DNS sind das Rückrat des Internets, sie sind teil der "Kritischen Infrastruktur". Nachdem die Bundesregierung in ihrer unglaublichen Blödheit Weisheit nun über geheime Listen an den DNS-Antworten herumspielt, nimmt der DNS auch eine politische Dimension an.

Zwei rechtliche Frage könnte lauten:
  1. Wenn ein ISP "T" mit einem Kunden "K" einen Vertrag schloß, kann T mit einem fremden Dritten "S" einen weiteren zivilrechtlich Vertrag schließen, derart, dass dem K bisher korrekte DNS-Auskünfte nach Maßgabe des S verfälscht werden?
  2. Ist es zulässig, dass T weitere privatrechtliche Verträge mit Dritten z.B. Wettbewerber schließt, die ihrerseits auf die DNS-Antworten des T einwirken, die der K anfragt?
Ein Beispiel soll dies erläutern: ein beliebiger Anwender möchte mit "www.quelle.de" kommunizieren und lässt die DNS des Providers deshalb die IP-Adresse nachschlagen. Statt der gewünschten Firma "Quelle" kommt aber die Firma "Otto" auf den Bildschirm, weil dieser "Werbepartner" einfach mehr dafür zahlte.

Gibt es einen Rechtsanwalt, der anhand von aktuellen Verträgen z.B. der 1-3 größten ISPs mal prüft, ob dies zulässig ist, oder vielleicht eine Nebenpflicht des Vertrages verletzt wird? Wenn ja bitte beim Author melden.