Die Vergabe der IP-Adresse inkl. Netzmaske sowie die automatische Nennung von DNS-Servern ist die technische Grundlage für die Nutzung des Internets mit den darin angebotenen Diensten und Möglichkeiten. Ohne die Auflösung der IP-Adressen von Namen in Nummern und Nummern in Namen (reverseDNS) funktioniert kein üblicher Dienst, kein WWW, keine E-Mail, kein Twitter.
Die Zuweisung von Namen zu IP-Adressen ist ein wirtschaftlich und somit auch juristisch bedeutsamer Prozess. Der Besitzer der Domain "Quelle.de" wird nicht erfreut sein, wenn statt "seiner" IP-Adresse plötzlich eine IP-Adresse eines seiner Wettbewerbers auftaucht. Die Übernahme oder Verfälschung einer IP-Adresse oder der Domain oder der Verknüpfung wird - m.E. zurecht - als ein Angriff angesehen (DNS-Poisoning).
Bisher ist die Funktion der DNS mehr im Hintergrund betrachtet worden, weil an diesen Diensten eher selten "herumgespielt" wurde. Die DNS sind das Rückrat des Internets, sie sind teil der "Kritischen Infrastruktur". Nachdem die Bundesregierung in ihrer
Zwei rechtliche Frage könnte lauten:
- Wenn ein ISP "T" mit einem Kunden "K" einen Vertrag schloß, kann T mit einem fremden Dritten "S" einen weiteren zivilrechtlich Vertrag schließen, derart, dass dem K bisher korrekte DNS-Auskünfte nach Maßgabe des S verfälscht werden?
- Ist es zulässig, dass T weitere privatrechtliche Verträge mit Dritten z.B. Wettbewerber schließt, die ihrerseits auf die DNS-Antworten des T einwirken, die der K anfragt?
Gibt es einen Rechtsanwalt, der anhand von aktuellen Verträgen z.B. der 1-3 größten ISPs mal prüft, ob dies zulässig ist, oder vielleicht eine Nebenpflicht des Vertrages verletzt wird? Wenn ja bitte beim Author melden.
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