Das Internet vergisst ja so schnell nichts und deshalb erlaube ich mir mal ein großzügiges Zitat von Gérard Bökenkamp aus dem Blog des "Liberalen Instituts" der liberalen Friedrich-Naumann-Stiftung "für die Freiheit" (deren Veranstaltungen zu besuchen ich auch nur Jede(r|m) wärmstens empfehlen kann). Also dann:
... Aus der Vertragsfreiheit wiederum lässt sich das liberale Clubprinzip ableiten, das die Grundlage zur Beurteilung aller möglichen Formen von Vergemeinschaftung bietet. Das liberale Clubprinzip ist einfach eine Sonderform der Vertragsfreiheit. Es bedeutet, dass sich zwei oder auch eine große Zahl von Menschen eine Vereinbarung treffen, um einen Club, das Wort steht hier für jede Form freiwilliger sozialer Vereinigung, zu gründen. Die Mitglieder eines Clubs selbst entscheiden darüber, wen sie in ihren Club aufnehmen wollen und wen nicht. Sie definieren auch selbst die Regeln, wie sie in ihrem Club miteinander umgehen wollen und welche Voraussetzung sie für den Beitritt in ihren Club als notwendig ansehen. Solange das Recht besteht, den Club auch wieder zu verlassen, können die internen Regeln frei definiert werden. Dieses Prinzip lässt sich auf alle möglichen Gemeinschaften und Vereine übertragen, auf Sportvereine, Stundenverbindungen, Berufsgenossenschaften und Religionsgemeinschaften. Hier ist das Prinzip der Subsidiarität klar erkennbar. Die Gesellschaft besteht idealer Weise aus vielen kleinen Gemeinschaften und Vereinigungen jeder Art, die nach ihren eigenen Regeln, aber in Übereinstimmung mit den allgemeinen Gesetzen, sich selbst verwalten und Probleme vor Ort eigenständig lösen.
So erklärte etwa Burke zu der zu seiner Zeit sehr wichtigen Frage der Kirchenzugehörigkeit, was hier auch als Modell für alle möglichen anderen Vereinigungen gesehen werden kann: „Wenn die Kirche eine freiwillige Vereinigung ist, dann ist es wesentlich für diese freiwillige Vereinigung, dass sie jeden aus dieser freiwilligen Vereinigung ausschließen kann, den sie will, oder die Aufnahme aufgrund von Bedingungen, die sie selbst für richtig hält, ablehnen kann.“ Daraus lässt sich auch das grundsätzliche Verhältnis von Religion und Liberalismus ableiten. Wenn man die genannten Prinzipien anwendet, dann ist Religion grundsätzlich mit der Freiheit vereinbar, solange zwei einfache Prinzipien eingehalten werden: Eine Religionsgemeinschaft darf keine direkte oder indirekte Gewalt ausüben und sie darf niemanden daran hindern, die Religionsgemeinschaft zu verlassen. Wenn sie diese Regeln einhält, kann sie ihre internen Angelegenheiten selber regeln. Darum werden Sie unter profilierten Liberalen streng gläubige Menschen ebenso finden, wie überzeugte Atheisten, wertkonservative Traditionalisten ebenso wie Anhänger eines individuell-hedonistischen Lebensgefühls. Menschen mit vollkommen unterschiedlichen Lebensauffassungen, moralischen Vorstellungen, Religionszugehörigkeiten und Nationalitäten bekennen sich zu liberalen Prinzipien. Eben weil es im Liberalismus um Prinzipien geht und nicht um Werte. Die Prinzipien bilden ein Gerüst, in dem sehr unterschiedliche Wertvorstellungen verwirklicht werden können.
Das hängt damit auch zusammen, dass der Liberalismus keine Aussage über letzte religiöse Wahrheiten macht und keine Aussage über das, was gutes Leben ist. Der Liberalismus ist eine Prozessethik, das heißt, er versucht Regeln für den Rahmen zu definieren, in dem sich die Suche nach dem persönlichen Lebenssinn und die Ausgestaltung des eigenen Lebensstils bewegen können. Jeder Mensch ist seines Glückes Schmied und ob jemand sein Glück in einer traditionellen Großfamilie mit sonntäglichem Kirchenbesuch findet oder darin sich als Lebenskünstler in einem urbanen Millieu zu bewegen, als Yuppie oder als Punk, das ist jedem selbst überlassen – solange er nicht andere auf seinen Weg zwingt oder diesen Weg auf Kosten anderer geht. John Stuart Mill brachte das in folgemden Satz zum Ausdruck: „Im Verhalten der Menschen untereinander ist es meist notwendig, allgemeine Regeln zu beachten, damit man weiß, was man zu erwarten hat, doch bei den privaten Belangen des einzelnen ist dieser berechtigt, nach seinem individuellen Antrieb frei zu handeln.“ So John Stuart Mill. Oder um es anders zu sagen: Niemand ist dazu verpflichtet jemand anderen für das, was er ist, tut, denkt und fühlt zu mögen, er muss ihn aber in Ruhe lassen, solange dieser die anderen in Ruhe lässt."Dem vermag ich nichts hinzuzufügen, außer meinem Dank.
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