Schaut man in die Satzung vom Stand 15.Mail 2011 findet man dort dies:
§ 21 - MitgliederentscheidDer Autor sieht im o.g. Text keinen Beleg für die Behauptung, dass der FDP-Bundesvorstand keinen Alternativentwurf beilegen könnte, wenn sich genügend FDP-Mitglieder finden, den Antrag zu unterzeichnen. Es könnte natürlich sein, dass es sich um ein internes Missverständnis handelt. Vielleicht ist das aber auch ein Beispiel für die Mittel und Methoden, wie in der FDP-Führung gegen den vorliegenden Antrag gekämpft wird.
(1) Über wichtige politische Fragen kann ein Mitgliederentscheid stattfinden. Auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von fünf Landesverbänden oder von einem Drittel der Kreisverbände oder von fünf Prozent der Mitglieder der FDP hat der Bundesvorstand den beantragten Mitgliederentscheid durchzuführen.
Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids Informationsveranstaltungen durchzuführen.
(2) Der Mitgliederentscheid erfolgt durch Briefabstimmung und/oder durch ein technisches Verfahren, das einer Briefabstimmung gleichsteht.
(3) Haben sich mindestens ein Drittel der Mitglieder an dem Mitgliederentscheid beteiligt, so ist dessen Ergebnis die politische Beschlusslage der FDP und steht einer Entscheidung des Bundesparteitages gleich. Wird das Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.
(4) Das weitere Verfahren regelt die durch den Bundesvorstand zu beschließende Verfahrensordnung.
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