2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, das das alte Bundes-Seuchengesetz ablöste. Im IfSG wurden auf der Basis aktueller Erkenntnisse die Prävention und Kontrolle nosokomialer Infektionen und resistenter Erreger genauer geregelt, zum Beispiel bei den Aufzeichnungspflichten oder bei der Aufstellung von Hygieneplänen. Die Länder haben darauf aufbauend Vorschriften in ihren Krankenhaus-Gesetzen erlassen; sieben Länder haben detailliertere Krankenhaushygieneverordnungen erlassen.
Sonntag, 29. Mai 2011
Über die heilsame Wirkung staatlicher Regelungen
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt:
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