Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine stabile und nachhaltige Finanzierung.Damit wird geklärt, der örRF erhält von der FDP 1. eine Existenz-, sowie eine 2. Finanzierungsgarantie und wird noch getoppt: 3.
Diese muss auch die Entwicklungsgarantie umfassen.Als Gebührenzahler ist der Bürger erfreut und dankbar. Nähere Begründungen sind für uns gänzlich unnötig.
Die FDP weiss bzw. bestimmt darüber hinaus auch, was "gerecht" ist und was nicht:
Die reformierte GEZ-Gebühr sowie die Novellierung im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden dem jedoch nach wie vor nicht gerecht. Insbesondere der Automatismus, wonach die Landesgesetzgeber beim Beschluss über die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auf eine reine „Notarfunktion“ reduziert werden, ist mit dem legislativen Primat der Parlamente nicht vereinbar.Im Original sind keine Links, hier der zum Rundfunkstaatsvertrag. Leider findet sich im Internet ad hoc keinerlei Hinweis auf die 14. und die 15. Änderung, selbst nicht hier.
Die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durch einen 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist sachgerecht. Die Entbürokratisierungsrendite aus der Umstellung der Gebühren im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den abgabebelasteten Bürgern zugute kommen.Hr. Rittaler erwähnt eine Rendite, leider ohne sie zu beziffern. Nach den mir vorliegenden Unterlagen soll die gesamte Einsparung nach GEZ-Plan sage und schreibe 0,13% Prozent betragen: also rund 32 Mio. auf 82 Mio. Einwohner Deutschlands, dafür geben doch alle Einwohner gerne ihre privaten Daten bekannt, wer wo wohnt. Aber aus Sicht der Rundfunksender wird das wohl egal sein.
Weiterhin viel Erfolg!
Ich verweise in dem Zusammenhang mal auf meinen Beitrag vom August letzten Jahres
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