"Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit".Parteien sind im Grunde ein "Verein" und die innere Struktur und Funktion orientiert sich am BGB, solange die Mitglieder nichts anderes in die Satzung schreiben. Man unterscheidet meist die Mitglieder, die Mitgliederversammlung und den Vorstand.
Die Vereinsmitglieder bestimmen über den Verein dessen Mitglied sie wurden, namentlich durch demokratische Beschlüsse einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung. Über Wichtiges inkl. der Satzung müssen die Mitglieder / die Delegierten demokratisch entscheiden. Die Mitglieder bestimmen auch, welche Arbeitsgruppen und Fachausschüsse gebildet werden, welche Aufgaben und welche Rechte diese Gruppen haben.
Verpflichtend schafft sich ein Verein einen Vorstand. Der Vereinsvorstand als Gremium führt die Beschlüsse der Mitglieder bzw. Delegierten aus und führt in der Zwischenzeit die Geschäfte. Kleinere Themen oder Unwichtigeres kann der Vorstand im Rahmen der Geschäftsführungsmöglichkeiten selbst entscheiden, ist aber den Mitgliedern für die "eigenen" Entscheidungen rechenschaftspflichtig.
Der Vorstandsvorsitzende bestimmt nicht allein und die Vereinsmitglieder "müssen" diesen Entscheidungen nicht folgen.
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat nach § 677 BGB das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. (Quelle)
Gibt die Mitgliederversammlung einen Antrag zur Entscheidung an eine Arbeitsgruppe ab, so mag diese dann für den ganzen Verein die Entscheidung treffen. Dies kann natürlich auch "der Vorstand" oder z.B. ein finanzpolitischer Arbeitskreis sein.
Diese Gruppen haben natürlich auch einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende - was ist dessen Rolle? Ist er/sie Primus inter pares oder thematischer und funktionaler Anführer der Gruppe. Vermag er für den ganzen Verein zu sprechen oder zu entscheiden? Bindet das die Mitglieder irgendwie?
Daher sind die demokratischen Mitglieder-Anträge und der erfolgten Beschlüsse der Dreh- und Angelpunkt der politischen Arbeit einer Partei. Sie sind NICHT die Grundlage der Abgeordneten und der Fraktion ("FREIES Mandat"), die von einer Partei aufgestellt und vom Bürger gewählt wurden.
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