Samstag, 3. September 2011

Über "Loyalität" und Verpflichtung

In SPON äußert sich der FDP-Chef Dr. med. Philipp Rösler:
... Sie wissen wie ich, dass ein guter deutscher Beamter immer in voller Loyalität und Verpflichtung zum Dienstherren steht. Das kann jeder Minister erwarten und selbstverständlich auch Guido Westerwelle. ... (Quelle)
Laut Wikipedia ist für Bundesbeamte dies in § 64 BBG geregelt. Der Diensteid lautet:
"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen"
Dies ist m.E. die direkte Folge, weil es -in unseligeren Zeiten- einen anderen Eid gab, der sich auf den Dienstherren bezog (und den ich hier nicht zitieren möchte). Der Autor empfiehlt dringend diesen Teil zu lesen:
Durch die Verankerung in einem übergeordneten Wertesystem sind Auswüchse wie Kadavergehorsam und vorauseilender Gehorsam ausgeschlossen; insbesondere rechtfertigt dies das Recht und sogar die Pflicht des Mitarbeiters zur Untreue, also zum Ungehorsam, sofern die Ausführung von Anweisungen übergeordnete Werte verletzen würde. Unklar ist allerdings, welche Werte vom Arbeitnehmer als übergeordnet betrachtet werden dürfen und ob er zum Whistleblower werden darf.

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