Montag, 13. Juni 2011

Bundestagsabstimmung und MdB-Anwesenheit

Den Autor ärgert schon länger, dass z.B. nur 40 anwesende MdB für die anderen 260 abwesende Koalitions-MdB deren unübertragbare Bundestags-Mandat "wahrnehmen" dürfen. Bei Parlamentsentscheidungen werden vom BT-Präsidium die gar nicht vollzähligen "Fraktionen" als "haben komplett zugestimmt" mit den offiziellen, theoretischen Mitgliedern "gezählt", aber 40 von 600 sind in Wirklichkeit KEINE Parlamentsmehrheit. Welche(r) Abgeordnete bei einer Abstimmung nicht im Plenum ist und also nicht teilnimmt, der muss bestenfalls als ENTHALTEN gezählt werden.

Das gleiche "demokratische" Verfahren hat im russischen Parlament eine Zeitlang stattgefunden, wie man hier lesen und im Fernsehen sehen kann

Ich sehe die Notwendigkeit im dt. Bundestag ("Dem deutschen Volke") entsprechende harte und klare "Regulierungen" vorzunehmen, z.B. dass im Bundestag ALLES nur noch namentlich abgestimmt wird, damit dies nicht wieder passiert. Vielleicht muss man die MdB-Diäten und/oder die Kostenerstattungsquote an die physische Anwesenheitsquote in Berliner Reichstag koppeln?

1 Kommentar:

  1. Faktisch funktioniert das doch in jedem Stadtrat so, dass die Fachausschüsse die Entscheidungen treffen und an deren Ergebnissen nur sehr selten gerüttelt wird. Es gibt gute Gründe, das so zu machen. Natürlich gäbs auch gute Gründe, das anders zu machen aber ehrlichgesagt finde ich, dass man den Abgeordneten ihre Arbeitsweise durchaus selbst wählen lassen sollte. Wenn bei jeder blöden Abstimmung immer alle Abgeordneten zusammen kommen müssten kämen die ja vor lauter Abstimmerei gar nicht mehr zum arbeiten. Handhebende Fachidioten haben wir auch so genug, die Damen und Herren sollten daher durchaus genug Zeit für Termine haben, die ihnen das reale Leben nahebringen.

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