Samstag, 6. November 2010

Reform der Mehrwehrtsteuer (USt)

Der Autor schlägt vor, die gegenwärtige Situation bei der gesetzlich vorgeschriebenen All-Phasen-Netto-Mehrwehrsteuer, also der USt, an zwei Schrauben zu verändern:

  1. An der Höhe der Steuersätze
  2. Was fällt unter "vollen" USt-Satz und was fällt unter "ermäßigten Satz"
Die Höhe der USt sollte wie folgt geändert werden:

  1. Die letzte 19%tige Erhöhung der "vollen" USt-Sätze von 16% auf 19% durch die schwarz-rote Bundesregierung sollte zurückgenommen werden.
  2. Grundsätzlich sollte festgelegt werden, dass keine USt über dem EU-weiten Durchschnittswert liegen darf, der für die "volle USt" wohl zur Zeit bei 15% liegt. Dementsprechend wäre nicht nur die Erhöhung zurückzunehmen, sondern die "volle" USt auf 15% zu reduzieren.
Die Einteilung der Waren und Dienstleistungen hat derzeit sehr viele Regeln, Ausnahmen und ist nicht transparent, nicht nachvollziehbar, ist kompliziert und fehlerträchtig. Sie sollte derart vereinfacht werden, als der Warenkorb der Sozialhilfe ("Hartz-IV-Empfänger") als Maßstab genutzt wird. Alle Waren und Dienstleistungen, die den Bedürftigen des Landes von der Gemeinschaft bezahlt werden, unterfallen NICHT der vollen USt. Leistungen und Waren, die nicht gewerblich sondern von Bürgern an andere Bürger verkauft werden, unterliegen KEINER USt.

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