Freitag, 29. April 2011

ZWEI Seiten einer Medaille

Im grün-roten Koalitionsvertrag von Baden-Würtemberg steht u.a. der folgende Text:
"Wir wollen, dass die jungen Menschen in Baden-Württemberg positive Erfahrungen mit den demokratischen Mitwirkungsrechten machen. Deshalb befürworten wir, dass die Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und sich finanziell selbst verwalten. Bereits im Alter von 16 Jahren soll bei den Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht ausgeübt werden können."
"Wir wollen ..." ist eine gemeinsame Willenserklärung der Koalitionäre - nicht mehr, nicht weniger. Was die Mandatsträger letztendlich konkret daraus machen und wann steht dort nicht. Das ist erstmal leichte Kost.

"...positive Erfahrungen ... machen." - Hurra! Was sind das für Erfahrungen, die die beiden sozialistischen Parteien sich vorstellen? Man fordert etwas für die eigene Gruppe von der Allgemeinheit ("dem Staat"), und der willige Staat gibt es (sofern es ist die politische Vorstellungswelt passt) und holt die Gelder dafür von sonstwem, ausser von dem Fordernden? Wahrlich, wahrlich - eine positive Erfahrung.
Es gibt im wahren Leben den Grundsatz "TANSTAAFL", d.h. wenn eine Gruppe positive Erfahrungen macht, dann werden wohl alle andere Gruppen feststellen müssen, dass sie entsprechend schlechtere Erfahrungen machen. Geld, dass für die Jugend ausgegeben wird, fehlt z.B. bei der Seniorenarbeit. Ersatzweise kann man, um eine beliebige Gruppe besser zu stellen, natürlich auch ceteris paribus für alle Steuerzahler die Steuern erhöhen oder -noch unauffälliger- die Staatsschulden ausweiten. Das wird in ein paar Jahren m.E. zu "positiven Erfahrungen mit den demokratischen Mitwirkungsrechten" führen. Die dann nicht mehr jungen Menschen werden entdecken, dass sie für alle Wohltaten mittels Zins und Zinseszins doppelt und dreifach zur Kasse gebeten werden. Sei es in der Beschneidung ihrer eigenen politischen Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. wegen "Haushaltssperren" überschuldeter Haushalte aller Ebenen), sei es durch schlechte Infrastruktur oder fehlende Bildungsmöglichkeiten.

Leben Sie heute, zahlen Sie morgen!

Man liest von "den" demokratischen Mitwirkungsrechten" - welche sind damit genau gemeint? Kann nicht jeder Mensch durch seine Menschenrechte berechtigt bereits an politischen Entscheidungen mitwirken? Gab es in BaWü eine Altersgrenze unter oder über der man nicht mehr politisch Mitwirken darf?

Wo jemand Rechte hat, da hat normalerweise auch jemand (Anderer) Pflichten. Was ist eigentlich mit den MitwirkungsPFLICHTEN wie z.B. Steuerzahlung? Wie werden die Jugendgemeinderäte die Gelder von Ihrer Altersgruppe  beschaffen?

Wenn man ein "verbindliches XYZ-Recht" befürwortet - ist das nicht eine neue Pflicht, die den von allen Menschen gewählten Gemeinderäten auferlegt wird? Einer Gruppe wird die nicht abweisbare Möglichkeit zu Reden und Anträgen gegeben. Welche Gruppe erhält als nächste Rede- und Antragsrecht? Die Senioren? Dann die Frauen? Dann die Männer? Dann die Schwulen oder erst die Migranten? Die Gewerkschaften? Die Umweltverbände? Alle Religionen und Kirchen? Dem Fair-Trade?

Letztlich noch ein paar Überlegungen zum herabgesetzten Wahlalter von 16 Jahren (,wie es wohl auch in NRW gilt, in Hessen (noch) nicht). Den Jugendlichen, die juristisch noch nicht reif genug sind, für ihre Handlungen oder Unterlassungen selbst verantwortlich zu sein, wird von der grün-roten Koalition also das extra Recht eingeräumt, neben den Jugendgemeinderäten auch die Gemeinderäte mitzubestimmen.
M.E. kann der allgemeine Ansatz zu früh sein: Es gibt die Volljährigkeit automatisch mit 18 Jahren, früher waren es wohl 21 Jahre. Manche Menschen sind nach meiner Beobachtung mit 16 Jahren erwachsen genug, viele andere sind es nicht. Viele sind mit 18 noch "unreif", manche sogar mit 21 Jahren.
Wenn man am allgemeinen Volljährigkeitsalter rütteln will, dann sollte man das extra und nach ausreichender Diskussion tun.

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