Sonntag, 21. März 2010

Nur "der Zeitung vorliegen"?

(Update)

Wissen ist Macht - wer auf Dokumente zugreifen kann und andere davon ausschließen kann, der hat Macht. Gelangen die Dokumente an die Öffentlichkeit, so ist eine Macht aufgehoben, es ist Gleichstand und gilt gleiche Augenhöhe zwischen Staat und Bürger.


Es ärgert immer wieder, wenn in einer Zeitung "Dokumente" genutzt werden, "die der Zeitung vorliegen", aber diese Dokumente den Lesern / Empfängern nicht zur eigenen Beurteilung bereitgestellt werden...


Meist dürfte es sich dabei um staatliche Dokumente handeln, z.B. Gesetzentwürfe, Verträge, Konzepte, Pläne. Da der Staat für seine umfangreichen "Tätigkeiten" - wie noch teilweise in der Bevölkerung bekannt ist - von Steuerzahlern bezahlt wird, könnte man annehmen, dass "die Öffentlichkeit" auch der Zugriff auf diese Dokumente eingeräumt wird. Spätestens, wenn "Dritte" dies ebenfalls im Zugriff haben, kann von Vertraulichkeit nicht mehr die Rede sein.

Die inzwischen geschaffenen Gesetze zur staatlichen Informationsfreiheit werden kaum genutzt - sie sind eigentlich der Notnagel, der die unnötige Geheimniskrämerei beenden soll. Es muss nicht alles geheim oder vertraulich gehalten werden, nur wenige Informationen verdienen oder erfordern dies.


Vielleicht müsste man für die Geheimniskrämerei einen Preis verlangen? Jedes Dokument, dass als "VS" gekennzeichnet wird, kostet die erstellende Kostenstelle (in der Hoffnung, dass es in der staatlichen Bürokratur schon so etwas modernes wie Kostenstellen gibt) vielleicht 100€, jedes geheime Dokument 1000€, jedes streng geheime Dokument 10.000€ vom Budget. Aus diesen Geldern werden die anderen, nicht "vertraulichen" Dokumente im Internet zugreifbar gemacht. Dann würde sich ein Gleichgewicht einpendeln, vieles zum Zugriff sein, ohne das notwendigerweise Schützenswerte zu kompromitieren.

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